Berliner Umweltzone

Berliner Umweltzone

Worum geht es?

Der Straßenverkehr ist in dicht bewohnten Innenstadtbereichen die wichtigste Quelle von Schadstoffemissionen. Besonders die aus Dieselfahrzeugen stammenden Dieselrußpartikel und Stickoxide erhöhen das Risiko für Herz-/Kreislauf- sowie Atemswegserkrankungen, Astma oder Lungenkrebs. Um eine dauerhafte Entlastung der Berliner Luft zu erzielen und dadurch den Gesundheitsschutz für die hier lebenden Menschen zu verbessern, müssen die Emissionen des Verkehr reduziert werden.

Um dies zu erreichen gilt seit 1.1.2008 in der Berliner Innenstadt innerhalb des S-Bahnringes (“Großer Hundekopf”) eine 88 Quadratkilometer große Umweltzone. In die Umweltzone Berlin dürfen nur schadstoffarme Fahrzeuge einfahren, um die Luftbelastung durch Dieselruß (Feinstaub) und Stickoxide zu reduzieren. Diese Fahrzeuge müssen mit einer grünen Plakette gekennzeichnet sein. Für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß gilt ein Verkehrsverbot.

Der S-Bahnring als Begrenzung der Umweltzone ist durch Verkehrsschilder an den Über- und Unterführungen der S-Bahn-Gleise kenntlich gemacht. Der südliche Teil der Stadtautobahn, der innerhalb des S-Bahnringes liegt, gehört nicht zur Umweltzone und ist weiterhin frei befahrbar, da der Au­tobahnring auch als Umfahrung der Zone dient. Auch neun Straßen innerhalb des Rings, z.B. Zufahrten zur Stadtautobahn, gehören nicht zur Umweltzone. Mehr: Allgemeines zur Umweltzone

In die Umweltzone nur mit Plakette

Jedes Fahrzeug braucht zum Befahren der Umweltzone eine Plakette. Dies gilt sowohl für Anwohner und Gewerbetreibende, als auch für Gäste in der Umweltzone (z.B. Touristen).
Ausgenommen von dieser Plakettenpflicht sind nur wenige Fahrzeuge und Fahrzwecke, z.B. Krankenwagen, Motorräder oder Oldtimer mit H-Kennzeichen sowie Fahrten von/mit außer­gewöhnlich gehbehinderten, blinden oder hilflosen Menschen (Merkzeichen „aG“, Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis).

Die Plaketten sind nicht bei den Umwelt- und Naturschutzämtern erhältlich.

Zulassungsstellen, AU-Werkstätten und Kraftfahrzeug-Prüforganisationen vergeben die Plaketten. Sie sind ab einem Preis von 5,- Euro erhältlich und gelten nicht nur in Berlin, son­dern auch in allen anderen deutschen Städten mit einer Umweltzone.

Hier erfahren Sie, welche Plakette für welches Fahrzeug erhältlich ist. Online-Plakettenbestellung

Seit 1.1.2015 dürfen Fahrzeuge, die nicht auf die grüne Plakette nachrüstbar sind, nicht mehr in die Umweltzone einfahren. Sie müssen dann durch geeignete Fahrzeuge ersetzt werden. Dies gilt auch, wenn die Bescheinigung der Nichtnachrüstbarkeit noch nicht abgelaufen ist, d.h. jünger als ein Jahr ist und für nichtnachrüstbare Dieselfahrzeuge mit gelber Plakette, die bis Ende 2014 durch eine Allgemeinverfügung von dem Fahrverbot in der Umweltzone befreit wurden.

Einzelausnahmen für das Jahr 2015 und länger werden daher nur noch für Fahrzeuge von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen “G” und geringem Einkommen und für Sonderfahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee oder aufwändigen Sonderausstattungen und gleichzeitig geringen Fahrleistungen in der Umweltzone erteilt.

Für bestimmte elektrisch betriebene Fahrzeuge wurde eine Ausnahmeregelung im Amtsblatt vom 24. Mai 2019 veröffentlicht.

Für andere Umweltzonen in Deutschland gelten eigene Ausnahmeregelungen, die nicht auf Berlin angewendet werden können.

Formulare / Broschüren / Merkblätter

Weiterführende Informationen