Personen, die eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen, können eine Ausnahmegenehmigung von der Parkraumbewirtschaftung in der Parkraum-bewirtschaftungszone des Wohnsitzes der Angehörigen/ bzw. des Angehörigen beantragen.
Der Antrag kann formlos unter Nennung des Antraggrundes gestellt werden.
Dem Antrag ist beizufügen:
- Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises der pflegebedürftigen Person.
- Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises der pflegenden Person.
- Ein Attest im Original vom behandelnden Arzt aus dem die Häufigkeit der Pflege ersichtlich ist.
- Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Name und Anschrift des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind
Wichtiger Hinweis:
Ist die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht zugleich Halterin bzw. Halter des Fahrzeugs, so ist durch eine schriftliche Erklärung der Halterin bzw. des Halters nachzuweisen, dass das Fahrzeug dauerhaft zur Verfügung gestellt wurde. Bei Leasingfahrzeugen ist die permanente Nutzungsüberlassung durch geeignete Unterlagen zu bescheinigen.