Am 01. November 2024 tritt folgendes Gesetz in Kraft:
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Die Anmeldung hierfür ist bereits ab dem 01. August 2024 möglich.
Weitere Informationen
Am 01. Mai 2025 tritt folgendes Gesetz in Kraft:
Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrecht.
- Informationen zu entsprechenden standesamtlichen Dienstleistungen, erhalten Sie “hier” in Kürze