Die Antikorruptionsbeauftragte der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Hinweise zu korrupten Handlungen im Zusammenhang mit der SenKultGZ
Zur Aufdeckung korrupten Verhaltens ist die öffentliche Verwaltung auf Hinweise angewiesen – sowohl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch von Bürgerinnen und Bürger, Auftragnehmern und sonstigen Dritten.
- Entgegennahme von Hinweisen zu möglichen korrupten Handlungen
- Führung vertraulicher Gespräche mit Hinweisgebenden
- Wahrung der Anonymität, sofern gewünscht
- Begleitung des weiteren Verfahrens und Kommunikation mit den Hinweisgebenden
Sie haben die Möglichkeit, vertrauliche Hinweise auf korruptionsverdächtige Sachverhalte mit Bezug auf unsere Behörde zu übermitteln. Die Antikorruptionsbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihr geschilderter Sachverhalt wird geprüft und ggfs. weitergeleitet – Ihre Identität jedoch nur dann, wenn Sie dem ausdrücklich zustimmen.
Kontaktdaten der Antikorruptionsbeauftragten
Generell ist die Antikorruptionsbeauftragte Montag bis Freitag in der Zeit von 09:30 bis 15:30 Uhr telefonisch zu erreichen. Darüber hinaus können Sie per E-Mail Kontakt aufnehmen oder einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren.
Lisa Vermaasen
Brunnenstraße 188-190
1011 Berlin
Tel.: 030-90228-834
E-Mail
Wichtige Hinweise
Der Schutz von Hinweisgebenden ist uns ebenso wichtig wie der Schutz unserer Beschäftigten. Im Falle bewusst falscher Verdächtigungen behalten wir uns entsprechende Maßnahmen vor. In diesem Zusammenhang weisen wir auf den Straftatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) hin.
Andere Anliegen
Bitte beachten Sie, dass die Antikorruptionsbeauftragte ausschließlich für Korruptionshinweise zuständig ist. Für allgemeine Beschwerden, Widersprüche oder sonstige Anliegen nutzen Sie bitte die hierfür vorgesehenen Kommunikationswege unserer Behörde.
Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Unabhängig von der Antikorruptionsbeauftragten hat die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet.
Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz von Personen, die auf Missstände hinweisen. Im Unterschied zur Antikorruptionsbeauftragten ist der Anwendungsbereich hier deutlich weiter gefasst: Er umfasst neben Korruption auch sonstige strafbare Handlungen sowie weitere Rechtsverstöße (z. B. Verstöße gegen arbeits-, umwelt- oder vergaberechtliche Vorschriften).
Aufgabe der internen Meldestelle ist es nach § 13 HinSchG,- Meldekanäle nach § 16 HinSchG zu betreiben, über die sich Beschäftigte an die interne Meldestelle wenden können, um Informationen über Verstöße zu melden,
- das Verfahren nach § 17 HinSchG (Eingangsbestätigung, Prüfung der Meldung, Kontakt mit hinweisgebender Person) zu führen und
- Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG (interne Untersuchungen durchführen, hinweisgebende Person an zuständige Stelle verweisen, Verfahren abschließen, Verfahren zwecks weiterer Untersuchungen abgeben an „interne Ermittlungen“ oder eine zuständige Behörde) zu ergreifen.
Die interne Meldestelle wird durch die Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben.
Kontakt zur internen Meldestelle- Digitales Hinweisgeberportal
- Telefon: +49 (0)89 21 52 74 33
- Persönlich: Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart, Compliance Rechtsanwälte, Maximilianstraße 24, 80539 München
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Informationsunterlage Hinweisgebersystem (Langfassung)
PDF-Dokument (398.7 kB)
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Informationsunterlage Hinweisgebersystem (Kurzfassung)
PDF-Dokument (94.4 kB)