Aktionsfonds zur Unterstützung von Projekten gegen Antisemitismus 2026
+++ Antragsfrist: 20. Mai – 05. Juni 2026 +++
+++ Infoveranstaltung am 20. Mai 2026 10:00 – 11.30 Uhr +++
Förderaufruf
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 Projektförderungen im Bereich Antisemitismusprävention. Ziel ist es, das vielfältige Engagement in Berlin zur Bekämpfung von Antisemitismus nachhaltig zu stärken und zu fördern. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf Grundlage fachlicher Kriterien und unter Einbeziehung der Einschätzung einer fachkundigen Jury mit ausgewiesener Expertise im Bereich der Antisemitismusprävention nach einheitlichen Maßstäben.
Zielgruppe und Ziele der Förderung
Das Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten und Maßnahmen, die sich gegen Antisemitismus wenden und die Prävention von Antisemitismus fördern. Das Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Organisationen in ihrem Engagement gegen Antisemitismus in ihren vielfältigen Themen- und Arbeitsfeldern.
Gefördert werden
- Maßnahmen oder Projekte, die der Antisemitismusprävention dienen und/oder die sich explizit und öffentlichkeitswirksam gegen Antisemitismus richten (grundsätzlich förderfähig sind alle denkbaren Formate: Begegnungsformate, Filmprojekte, Kampagnen)
- Vorhaben der politischen Bildung, die sich der Prävention von Antisemitismus widmen
- Veranstaltungsformate (Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen), die öffentlich zugänglich, kostenfrei angeboten werden und öffentlichkeitswirksam sowie explizit der Antisemitismusprävention bzw. dem Engagement gegen Antisemitismus dienen
- Maßnahmen, die dem Monitoring von Entwicklungen und Vorkommnissen im Phänomenbereich Antisemitismus dienen
- Mittel für Schulung / Coaching / Beratung / Awareness-Vorhaben / Mediation / Security – wenn jeweils ein Bezug zum Thema Antisemitismusprävention bzw. Engagement gegen Antisemitismus vorliegt
- Vorhaben der Antisemitismusprävention in sozialen Netzwerken.
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum für die beantragten Vorhaben kann am 17. August 2026 beginnen und muss spätestens am 31. Dezember 2027 enden.
Anträge können ab dem 20. Mai 2026 um 10:00 Uhr über die bestehende Antragsplattform eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 05. Juni 2026 um 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um eine Ausschlussfrist handelt.
Der Beginn des Förderzeitraums wird auf frühestens den 17. August 2026 festgesetzt. Dieser kann im Rahmen der Bewilligung angepasst werden. Der Förderzeitraum startet frühestens mit dem Datum der Bewilligung (entsprechend Zuwendungsbescheid).
Der letzte Mittelabruf geförderter Vorhaben muss für das Haushaltsjahr 2026 spätestens zum 23. November 2026 und für das Haushaltsjahr 2027 spätestens zum 23. November 2027 postalisch übermittelt worden sein, um eine Bearbeitung vor dem Kassenschluss der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt für das Jahr 2026 bzw. 2027 zu ermöglichen.
Art und Höhe der Förderung
Es werden Projektförderungen als Fehlbedarfsfinanzierung ausgereicht. Diese setzt das Einbringen eines Eigenanteils voraus. Die minimale Fördersumme beträgt 50.000 Euro, die maximale Fördersumme beträgt 200.000 Euro, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.
Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i.V.m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die Bewilligungsbehörde (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt) entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Je Organisation wird grundsätzlich nur ein Antrag berücksichtigt (bis auf Widerruf durch die Antragstellenden ist dies grundsätzlich der zuerst eingegangene Antrag; Ausnahmen sind in den FAQs geregelt.)
Fördervoraussetzungen
Anträge können gestellt werden von gemeinnützigen Organisationen, gemeinnützigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Stiftungen des öffentlichen Rechts in Trägerschaft unter Beteiligung des Landes Berlin.
Antragstellende Einrichtungen und Organisationen müssen ihren Sitz oder den Sitz einer Zweigstelle (bspw. Geschäftsstelle) in Berlin haben.
Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Die geförderten Maßnahmen müssen im Land Berlin umgesetzt werden (mit Ausnahme von Gedenkstätten) und müssen Berlinerinnen und Berlinern zugutekommen.
Alle antragstellenden juristischen Personen müssen in der Berliner Transparenzdatenbank registriert sein und die dort geforderten Angaben machen.
Es können Anträge für eine Projektförderung gestellt werden. Fördermittel werden im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung gemäß § 44 LHO ausgereicht.
Weitere Fördervoraussetzung
- Der Förderaufruf richtet sich an Berliner Organisationen.
- Die geförderten Maßnahmen müssen im Land Berlin umgesetzt werden (mit Ausnahme von Gedenkstätten) und müssen Berlinerinnen und Berlinern zu Gute kommen.
- Antragstellende müssen in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registriert sein und die dort geforderten Angaben machen.
- Mit dem umzusetzenden Vorhaben darf erst nach Bewilligung dieser Förderung begonnen werden.
- Berichterstattung nach Beendigung des Vorhabens erfolgt entsprechend einem von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Muster.
- Es gelten die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung (insbesondere § 23 und § 44 inkl. Allgemeiner Nebenbestimmungen).
- Grundsätzlich muss für den Erhalt der Förderung ein gesondert einzurichtendes Projektkonto angegeben werden; die Kontoführungsgebühren können als Projektkosten angerechnet werden; alternativ kann eine externe Buchhaltung beauftragt oder eine Software verwendet werden, die klar darstellt, wie die projektbezogenen Mittel über eine eigene Kostenstelle verwaltet wurden.
- Vorerfahrungen der Antragstellenden im Bereich der Antisemitismusprävention sind nicht Voraussetzung. Expertise in diesem Bereich sollte gleichwohl zur erfolgreichen Projektumsetzung eingeholt werden.
Nicht gefördert werden:
- Vorhaben, die bereits für denselben Zweck durch eine andere Stelle gefördert werden (Doppelförderung)
- Ko-Finanzierungen
- Bauliche Maßnahmen
- Kosten für Catering und Bewirtung
- Pauschalen
- Verstärkungsmittel für bereits laufende Projekte
- Reisekosten (mit Ausnahmen, u.a. Gedenkstättenfahrten, siehe FAQ)
Je Organisation wird grundsätzlich nur ein Antrag berücksichtigt (bis auf Widerruf durch die Antragstellenden ist dies grundsätzlich der zuerst eingegangene Antrag).
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über folgendes Online-Formular: https://www.aktionsfonds-gegen-antisemitismus.berlin
Die Anträge müssen bis 05. Juni 2026 um 18 Uhr eingehen und werden unmittelbar bearbeitet.
Im Antragsformular werden folgende Punkte abgefragt:
- Projektbeschreibung (inkl. Benennung eines/mehrerer der oben genannten Projektziele und Begründung, warum das Projekt geeignet ist, das genannte Projektziel/die genannten Projektziele zu erreichen; die Projektskizze ist auf insgesamt 6.500 Zeichen beschränkt),
- Finanzierungsplan,
- Zeitplan für die geplanten Maßnahmen,
- Erklärung über die Erfüllung der Fördervoraussetzung
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Satzung,
- Nachweis über juristische Gemeinnützigkeit (Freistellungs- oder Feststellungsbescheid zum Nachweis der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung bzw. zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit)
- Auszug aus einschlägigem Register,
- gegebenenfalls Vertretungsvollmacht,
- Scan (Screenshot/Ausdruck nicht älter als 3 Monate) ihrer Eintragung in der Berliner Transparenzdatenbank,
- Angabe zur Frauenförderung und Mindestlohn in Antragsformular
Die Berichterstattung nach Beendigung des Vorhabens erfolgt entsprechend einem von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Muster.
Grundsätzlich muss für den Erhalt der Förderung ein gesondert einzurichtendes Projektkonto angegeben werden.
Auswahl förderfähiger Vorhaben
Eingereichte Anträge werden von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt jeweils nach den oben genannten Eingangsfristen auf ihre Förderfähigkeit geprüft. Die Auswahl förderfähiger Anträge erfolgt durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unter Hinzuziehen der Bewertung einer Jury mit Expertise im Bereich Antisemitismusprävention bzw. im Bereich Engagement gegen Antisemitismus.
Es werden dabei nur solche Anträge berücksichtigt, die die oben genannten Förderkriterien erfüllen und sämtliche genannte erforderliche Unterlagen vollständig vorliegen.
Es werden keine Unterlagen nachgefordert. Bitte achten Sie auf die
Vollständigkeit Ihrer Unterlagen!
Informationsveranstaltung
Am 20.05.2026 von 10.00 bis 11:30 Uhr wird eine Online-
Infoveranstaltung für interessierte Antragstellende durchgeführt, in der Mitarbeitende der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt weiterführende Informationen zur Antragstellung geben und auf Fragen antworten.
Sprechstunden
Zusätzlich wird es während der Antragsfrist digitale offene Sprechstunden für
Antragstellende und Interessierte geben. Die Sprechstunden finden am 27.05.2026 und 03.06.2026 jeweils von 10.00 bis 11.30 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Hier gelangen Sie zu den Online-Sprechstunden.
Kontakt: Projekte.IIA@Kultur.berlin.de
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Förderaufruf Aktionsfonds gegen Antisemitismus 2026
PDF-Dokument (753.4 kB)
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Hinweise zur Datenverarbeitung 2026
PDF-Dokument (839.8 kB)
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Musterfinanzierungsplan Aktionsfonds 2026
PDF-Dokument (177.3 kB)
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Referat für Engagement- und Demokratieförderung