Ausschreibung zur Spartenoffenen Förderung für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen

Pressemitteilung vom 04.06.2026

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und publikumswirksam sichtbar werden. Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu ermöglichen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen. Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten. Privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine auf Dauer angelegte Projektförderung erhalten, können sich nur bewerben, wenn sie
  • strukturell gefördert werden (Finanzierung des laufenden Betriebes) und
  • über einen eigenen Produktions- und Veranstaltungsort verfügen und
  • ein kuratiertes Programm vorhalten.
    Das Programm sieht die Förderung ein- und zweijähriger Projekte vor, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können (z.B. Koproduktionen, Reihen, Serien, Einzelprojekte usw.).
Gefördert werden:
  • Insbesondere Kooperationsprojekte, bei denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteurinnen und Akteure der Freien Szene zusammenarbeiten
  • Projekte und Veranstaltungen von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen.

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist Januar 2027, eine Projektdauer bis Dezember 2028 ist möglich. Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem Informationsblatt entnommen werden.

Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Fördermittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Die interdisziplinäre Jury besteht aus 14 Mitgliedern, von denen 7 Personen an den Jurysitzungen vor Ort teilnehmen.
Die Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch und in deutscher Sprache einzureichen. Für den Finanzierungsplan und die Spielstättenbestätigung gibt es verbindliche Anlagen, die verpflichtend zu verwenden ist.
Die Bewerbungsfrist endet am Dienstag 14. Juli 2026 um 14:00 Uhr.
Link zum Online-Formular.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Spartenoffenen Förderprogramme der Kulturverwaltung.

HINWEIS:
Die nächste Ausschreibung – für Projekte ab 2028 bis maximal Ende 2029 – wird voraussichtlich ab Mai 2027 veröffentlicht, die Antragsfrist wird es voraussichtlich im Sommer 2027 geben.

Ansprechpersonen / Einrichtungen:
Lutz Knospe
E-Mail
Telefon: 030-90228 358

Janyna Phuhoi
E-Mail
Telefon: 030-90228 421