Ausschreibung zur Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen der Freien Szene
Pressemitteilung vom 04.06.2026
- Reihen, Serien (Abfolge von mindestens drei verschiedenen Veranstaltungen)
- Festivals
- Besondere Programmschwerpunkte (z.B. Jubiläen)
Reine Filmfestivals und Filmreihen sind nicht förderfähig. Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist Januar 2027, eine Projektdauer bis Dezember 2028 ist möglich.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind dem Informationsblatt zu entnehmen.
Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Die interdisziplinäre Jury besteht aus 14 Mitgliedern, von denen 7 Personen an den Jurysitzungen vor Ort teilnehmen.
Die Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch und in deutscher Sprache einzureichen. Für den Finanzierungsplan und die Spielstättenbestätigung gibt es verbindliche Anlagen, die verpflichtend zu verwenden ist. Die Bewerbungsfrist endet am Dienstag, 14. Juli 2026, um 14:00 Uhr.
Link zum Online-Formular.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Spartenoffenen Förderprogramme der Kulturverwaltung.
HINWEIS:
Die nächste Ausschreibung – für Projekte ab 2028 bis maximal Ende 2029 – wird voraussichtlich ab Mai 2027 veröffentlicht, die Antragsfrist wird es voraussichtlich im Sommer 2027 geben.
Ansprechpersonen / Freie Szene:
Birgit Baum
E-Mail
Telefon: 030-90228 732
Luca Sonnen
E-Mail
Telefon: 030-90228 373
Pressestelle
Britta Elm
Pressesprecherin und Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Daniel Bartsch
Stellvertretender Pressesprecher