Einjährige Projekte der Darstellenden Künste / Tanz ausgeschrieben: Einzelprojektförderung, Einstiegsförderung, einjährige Produktionsortförderung
Pressemitteilung vom 18.05.2026
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – im Jahr 2027 Einzelprojekt-, Einstiegs- und einjährige Förderung für Produktionsorte. Privatrechtlich organisierte Theater und Produktionsorte, Gruppen sowie Einzelkünstler*innen des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste können sich bis zum 30. Juni 2026 für das Jahr 2027 bewerben.
Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Vorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden. Die Antragstellenden müssen mindestens eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt haben, die beim Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist. Eine Zuwendung kann nicht an Personen erfolgen, die im Förderzeitraum immatrikuliert sind. Verstöße können zu einem Widerruf der Förderung führen. Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben. Eine Bewerbung von Produktionsleiterinnen und Produktionsleitern bzw. Produktionsbüros als Antragstellende ist nicht möglich. Reihen und Festivals sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Projekte, die von politischen Parteien oder parteinahe Stiftungen und/oder Gewerkschaften beantragt werden, sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen. Die Antragssumme ist nicht begrenzt.
Zudem können im Rahmen der Einzelprojektförderung im Jahr 2027 Einzelprojekte im Bereich „Tanz für junges Publikum“ gefördert werden. Hierfür stehen, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel, zusätzliche Mittel bereit. Um einen Antrag im Bereich „Tanz für junges Publikum“ zu stellen, wählen Sie bei der Sparte „Tanz für junges Publikum“ aus. Sie können insgesamt nur einen Antrag auf Einzelprojektförderung stellen, entweder im Bereich „Tanz für junges Publikum“ oder in einer der übrigen Sparten. Für die Sparte „Tanz für junges Publikum“ gelten die gleichen Voraussetzungen und Abläufe wie für die Einzelprojektförderung in den übrigen Sparten.
Berufseinsteigende, die noch keine Projektförderung von der Kulturverwaltung des Berliner Senats bekommen haben und noch keine Produktionen in Berlin gezeigt haben, die beim Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist, können eine Einstiegsförderung beantragen. Dieses Förderprogramm ist auch für Quereinsteigende, Berufsumsteigende und Wiedereinsteigende offen. Auch in diesem Förderprogramm kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Vorhaben gewährt werden. Eine Zuwendung kann nicht an Personen erfolgen, die im Förderzeitraum immatrikuliert sind. Verstöße können zu einem Widerruf der Förderung führen. Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben. Eine Bewerbung von Produktionsleiterinnen und Produktionsleitern bzw. Produktionsbüros als Antragstellende ist nicht möglich. Reihen und Festivals sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Projekte, die von politischen Parteien oder parteinahe Stiftungen und/oder Gewerkschaften beantragt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die zulässige Antragssumme beträgt maximal 15.000,00 Euro.
Im Rahmen der Einstiegsförderung können im Jahr 2027 ebenfalls Einstiegsprojekte im Bereich „Tanz für junges Publikum“ gefördert werden. Hierfür stehen, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel, zusätzliche Mittel bereit. Um einen Antrag im Bereich „Tanz für junges Publikum“ zu stellen, stellen, wählen Sie bei der Sparte „Tanz für junges Publikum“ aus. Sie können insgesamt nur einen Antrag auf Einstiegsförderung stellen, entweder im Bereich „Tanz für junges Publikum“ oder in einer der übrigen Sparten. Für die Sparte „Tanz für junges Publikum“ gelten die gleichen Voraussetzungen und Abläufe wie für die Einstiegsförderung in den übrigen Sparten.
Die einjährige Förderung für Produktionsorte kann für Präsentations- und/oder Produktionsorte der darstellenden und performativen Künste / Tanz nach Maßgabe der Qualität und des programmatischen Profils gewährt werden, die bereits auf positives Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind. Ziel dieser Förderung ist die Sicherung der Produktions-/Präsentationsorte (Arbeitsstrukturen) sowie des künstlerischen Betriebs (künstlerische Projekte). Im Antrag sollte daher auch eine auf den Förderzeitraum bezogene künstlerische Perspektive dargestellt werden.
Voraussetzung hierfür ist ein vorhandener, professionell arbeitender Präsentations- und/oder Produktions- und/oder Aufführungsort, der seit mindestens 2 Jahren unter der antragstellenden Leitung besteht. Eine Bewerbung von Produktionsleiterinnen und Produktionsleitern bzw. Produktionsbüros als Antragsstellende ist nicht möglich. Reihen und Festivals sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Projekte, die von politischen Parteien oder parteinahe Stiftungen und/oder Gewerkschaften beantragt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Antragssumme ist nicht begrenzt.
Die Vergabe der Mittel für die Einzelprojekt-, Einstiegs-, und einjährigen Förderung für Produktionsorte erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen einer Jury.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Informationsblättern auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beschrieben.
Die Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen.
Die entsprechenden Online-Formulare sind hier erhältlich:
Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2026 um 24:00 Uhr MEZ.
Wir empfehlen, die Antragstellung unbedingt rechtzeitig zu beginnen und alle erforderlichen Unterlagen vorher vorzubereiten. Sollte die Antragstellung aufgrund technischer Probleme nicht gelingen, denken Sie bitte daran, von der Fehlermeldung einen Screenshot (Bildschirmfoto) zu machen, auf dem eindeutig zu sehen ist, dass das Problem vor Ende der Antragsfrist aufgetaucht ist und uns diesen unverzüglich bis spätestens 01. Juli 2026 um 9:00 Uhr MEZ, per E-Mail zu schicken.
Am 09. Juni 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr wird online eine Informationsveranstaltung zur Antragsstellung über big blue button angeboten. Bei Interesse melden Sie sich bitte per Mail bis zum 04. Juni 2026. Die Zugangsdaten werden Ihnen vor der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Pressestelle
Britta Elm
Pressesprecherin und Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Daniel Bartsch
Stellvertretender Pressesprecher