Veröffentlichung der Förderkriterien zur religions- und weltanschauungsübergreifenden Zusammenarbeit ab dem Haushaltsjahr 2027
Pressemitteilung vom 29.04.2026
Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gibt die Kriterien zur Förderung von religions- und weltanschauungsübergreifenden Projekten in der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bekannt.
1. Förderschwerpunkte
Gefördert werden die religionsübergreifende Zusammenarbeit und der Dialog der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Es können Dialogprojekte unter bestimmten Voraussetzungen überjährig bis maximal 2029 beantragt werden.
- die durch ihre religions- und weltanschauungsübergreifenden Maßnahmen demokratiestärkend wirken,
- die auf die Beteiligung von Berliner Bürgerinnen und Bürgern abzielen, die bisher keinen Zugang zur religions- und weltanschauungsübergreifenden Zusammenarbeit haben,
- die sich an junge Menschen richten (18-30 Jahre),
- die auf die Beteiligung von religiösen und weltanschaulichen Akteuren abzielen, die noch oder zurzeit nicht in der religionsübergreifenden Zusammenarbeit engagiert sind.
- Aufbau eines religions- und weltanschauungsübergreifenden Kommunikationskanals
- Fest der Religionen und Weltanschauungen mit Festtagsküchenfestival/ religions- und weltanschauungsübergreifendes Foodfestival
- Entwicklung eines Trägermodells für eine muslimische Kulturveranstaltung
- Muslimische Ehrenamtsarbeit
2. Antragstellende
Es können sich Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, religiöse Dialog- und Verständigungsnetzwerke sowie in Kombination mit diesen Antragstellenden auch zivilgesellschaftliche Akteure bewerben.
3. Förderhöhe
Es können grundsätzlich Gesamtausgaben zwischen 30.000 – 100.000 Euro je Projektvorhaben und je Haushaltsjahr zuzüglich min. 10 % Eigenmittel gefördert werden. Für die Einzelmaßnahmen gibt es daneben abweichende Förderhöhen entsprechend den ausgeschriebenen Förderkriterien.
4. Bewerbungsverfahren
Die Antragstellenden reichen digital einen schriftlichen Antrag ein, der neben der Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan enthält. Das in diesem Antrag beschriebene Projekt wird auf seine Förderfähigkeit hin geprüft und eine Auswahl unter den Antragstellenden getroffen.
Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Die ausführlichen Informationen zu den Förderkriterien sind hier veröffentlicht.
Die Abgabefrist ist der 30. September 2026.
5. Informationsveranstaltung und Vernetzungstreffen
Es findet am 19. Mai 2026 in der Verwaltung eine dreiteilige Informationsveranstaltung zu den Neuerungen in den Förderkriterien statt.
14.00-15.00 Uhr: Vernetzung und Ideenaustausch zu „Dialog- Einzelmaßnahmen“
15.00-16.30 Uhr: Informationsveranstaltung zur digitalen Antragstellung/ allgemeine Rückfragen
16.45-17.45 Uhr: Vernetzung und Ideenaustausch zu „Muslimisch-Einzelmaßnahmen“
Anmeldung per Mail bis zum 14. Mai 2026.
Pressestelle
Britta Elm
Pressesprecherin und Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Daniel Bartsch
Stellvertretender Pressesprecher