Ausschreibung der neuen Förderperiode der Konzeptförderung für Produktions- und Spielorte für die Jahre 2028 bis 2031 startet

Pressemitteilung vom 18.11.2025

Das Land Berlin fördert Produktions- und Spielorte, denen eine längerfristige Planungssicherheit ermöglicht werden soll, befristet institutionell. Antragberechtigt sind Theater, produzierende Spielorte, Spielorte mit eigener Programmgestaltung sowie Orte, die der künstlerischen Produktion, Entwicklung und Recherche in den Bühnenkünsten dienen.
Konzeptförderung können Produktions- und Spielorte erhalten, die durch ihre bisherige künstlerische Arbeit entsprechende öffentliche Resonanz erfahren sowie bereits über mehrere Jahre eine Strukturförderung aus öffentlichen Mitteln erhalten haben.
Die Förderempfehlung für die neue Förderperiode erfolgt nach Maßgabe der Beurteilung des künstlerisch-programmatischen Konzepts der*des Antragstellenden. Hierzu wird ein Gutachten, verfasst von bis zu drei Expert*innen, eingeholt. Die Namen dieser werden nach Berufung bekannt gegeben.

Eine Bewerbung ist ab sofort möglich. Hierfür ist ein Antrag in elektronischer Form zu stellen. Bitte beachten Sie unbedingt die weiteren Hinweise im Informationsblatt auf der Webseite.

Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2026.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Antragstellung bitte an:
Kathrin Marx
E-Mail
Telefon: 030 – 90228 -447