Vergabe Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen (Förderzeitraum ab Januar 2026)

Pressemitteilung vom 17.11.2025

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt im Auswahlverfahren der Spartenoffenen Förderung – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen 2026 und 2027 Mittel für insgesamt 10 Projekte:
  • 2026 749,9 TEUR
  • 2027 388,7 TEUR

Gefördert werden künstlerische und kulturelle Projekte aller Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden und im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung bisher nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden konnten.
Der 14-köpfigen, spartenübergreifenden Fachjury lagen im Auswahlverfahren für die Einrichtungen insgesamt 36 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 3,9 Millionen Euro vor.
Der Jury gehören an: Juana Awad, Birgit Effinger, Veronika Gerhard, Hans Jürgen Hafner; Jörg Heiser, Svealena Kutschke, Nazanin Noori, Yosa Peit (Hoffrichter), Miryam Schellbach, Stefan Stahnke-Hilsdorf, Léna Szirmay-Kalos, Neam Tarek, caner teker, Katja Vaghi.

Die Liste mit den Förderempfehlungen der Jury finden Sie im Download. Eine “Checkliste für die fachliche Prüfung Ihres Antrags” finden Sie hier.

Ansprechpartner*innen für das Förderprogramm:
Lutz Knospe
E-Mail
Tel.: (030) 90 228 358

Janyna Phuhoi
E-Mail
Tel.: (030) 90228 421

Vergabe Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen (Förderzeitraum ab Januar 2026)

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