Veröffentlichung der Kriterien zur Förderung von religionsübergreifenden Projekten ab dem Haushaltsjahr 2026

Pressemitteilung vom 27.06.2025

Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gibt die Kriterien zur Förderung von religionsübergreifenden Projekten in der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bekannt.

1. Förderschwerpunkte
Für das Haushaltsjahr 2026 gibt es drei Förderschwerpunkte:
Die religionsübergreifende Zusammenarbeit und der Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften kann unter bestimmten Voraussetzungen überjährig bis maximal 2028 beantragt werden.
Die Förderung muslimischen Lebens in Berlin durch religionsübergreifende Zusammenarbeit kann für das Jahr 2026 beantragt werden.
Die Förderung eines religionsübergreifenden Weiterbildungsprogrammes für religiöses und weltanschauliches Personal zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und des religionsübergreifenden Dialogs kann für das Jahr 2026 beantragt werden.

2. Antragstellende
Für die religionsübergreifende Förderung und die religionsübergreifende Weiterbildung können sich Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, religiöse Dialog- und Verständigungsnetzwerke sowie in Kombination mit diesen Antragstellenden auch zivilgesellschaftliche Akteure bewerben. Für die Förderung des muslimischen Lebens können sich muslimische Gemeinschaften und nichtmuslimische Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sowie in Kombination mit diesen, auch zivilgesellschaftliche Akteure bewerben.

3. Förderhöhe
Die förderfähigen Kosten sind nach Abzug der Eigenmittel auf einen Fehlbetrag i. H. v. mindestens 30.000 Euro bis maximal 100.000 Euro je Projektvorhaben und je Haushaltsjahr gedeckelt. Der Einsatz von mindestens 10 Prozent Eigenmitteln wird vorausgesetzt.

4. Bewerbungsverfahren
Die Antragstellenden haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben der Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan enthält. Das in diesem Antrag beschriebene Projekt wird auf seine Förderfähigkeit hin geprüft und eine Auswahl unter den Antragstellenden getroffen.
Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Die ausführlichen Informationen zu den Förderkriterien und die aktuellen Antragsformulare für die religionsübergreifende und muslimische Förderung sind hier und für die Weiterbildung hier veröffentlicht.
Die Abgabefrist ist der 15. September 2025.
Bewerbungen richten Sie bitte zunächst digital per Mail an unser Haus. Bitte vergewissern Sie sich vor Fristablauf über den Zugang der Anträge.

5. Informationsveranstaltungen
Es finden zwei Informationsveranstaltungen zu den Neuerungen in den Förderkriterien statt.
1. Als Videokonferenz am 09. Juli 2025 von 14.00-15.00 Uhr.
2. In der Verwaltung am 10. Juli 2025, 13.30-14.30 Uhr.
Es wird um Anmeldung per Mail bis zum 07. Juli 2025 gebeten.