Ausschreibung von Mitteln zur Förderung von religionsübergreifenden Projekten im zweiten Halbjahr 2025
Pressemitteilung vom 15.04.2025
Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gibt die Kriterien zur Förderung von religionsübergreifenden Projekten in der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bekannt.
1. Förderschwerpunkte
Die öffentlichen Diskurse spiegeln wider, dass verstärkt Dialog-, Verständigungs- und Begegnungsformate benötigt werden, um in der gesellschaftlichen Vielfalt den Zusammenhalt zu unterstützen. Für das zweite Halbjahr 2025 werden deshalb Förderkriterien für die religions-übergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften ausgeschrieben.
Es gibt drei inhaltliche Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten, die die Zusammenarbeit von Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften stärken, die die mediale Sichtbarmachung religionsübergreifender Zusammenarbeit gemeinsam mit Journalistinnen und Journalisten stärken, die eine Koordinierungsstelle zur Sicherung von Räumen für kleinere Religionsgemeinschaften umsetzen.
2. Antragstellende
Anträge können durch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, religiöse Dialog und Verständigungsnetzwerke sowie in Kombination mit diesen Antragstellenden auch zivilgesellschaftliche Akteure gestellt werden.
3. Förderhöhe und Bewilligungszeitraum
Die förderfähigen Kosten sind nach Abzug der Eigenmittel auf einen Fehlbetrag von mindestens 30.000 Euro und maximal 100.000 Euro je Projektvorhaben zu berechnen. Die Projekte können zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2025 durchgeführt werden. Für die“ Koordinierungsstelle zur Sicherung von Räumen für Religionsgemeinschaften“ können abweichend davon bis zu 150.000 Euro verteilt auf die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beantragt werden. Der Einsatz von mindestens 10% Eigenmitteln wird vorausgesetzt.
4. Bewerbungsverfahren
Die Antragstellenden haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben der Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan enthält. Das in diesem Antrag beschriebene Projekt wird auf seine Förderfähigkeit hin geprüft und eine Auswahl unter den Antragstellenden getroffen.
Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Die ausführlichen Informationen zu den Förderkriterien und die aktuellen Antragsformulare sind auf unseren Webseiten abrufbar.
Abgabefrist ist der 30. Mai 2025. Es werden lediglich vollständige Anträge berücksichtigt.
Bewerbungen richten Sie bitte zunächst digital an bkrw-projekte@kultur.berlin.de . Bitte vergewissern Sie sich vor Fristablauf über die Zustellung der Anträge.
Pressestelle
Daniel Bartsch
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (komm.)
Christopher Suss
Stellvertretender Pressesprecher (komm.)