Ausschreibung von Mitteln zur Förderung der Sicherung von Räumen für kleinere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im 2. Halbjahr 2025
Pressemitteilung vom 15.04.2025
Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gibt die Kriterien für die Förderung der Sicherung von Räumen kleiner Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften für gemeinwohlorientierte, soziale und integrative Angebote der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bekannt.
1. Förderschwerpunkte
Die Förderung dient der Aufrechterhaltung und der Stärkung der gemeinwohlorientierten Arbeit kleinerer Religion- und Weltanschauungsgemeinschaften, die sich mit sozialen, integrativen und religionsübergreifenden Angeboten in ihren Kiezen engagieren. Diese Gemeinschaften tragen maßgeblich zur integrativen, sozialen und soziokulturellen Infrastruktur Berlins bei und leisten mit ihren vielfältigen Hilfsangeboten einen wichtigen Beitrag zum Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie unterstützen insbesondere sozial benachteiligte Menschen. Gleichzeitig stehen sie vor der Herausforderung, angesichts steigender Mieten und häufiger Kündigungen wohnortnahe Räume zu erhalten oder neue zu finden.
Darüber hinaus fördern die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aktiv die interreligiöse Verständigung, arbeiten eng mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen und stärken so die Demokratie und das respektvolle Zusammenleben in der vielfältigen Metropole Berlin. Da diese Tätigkeiten häufig ehrenamtlich erbracht und vom Land oder den Bezirken nur schwer ersetzt werden können, werden im Rahmen der Förderung gezielt Anteile der Mietkosten für Räumlichkeiten übernommen, die für die Durchführung dieser sozialen, integrativen und religionsübergreifenden Angebote erforderlich sind.
2. Antragstellende
Antragsberechtigt sind kleinere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Sitz in Berlin. Voraussetzung ist, dass sie keine feststehenden jährlich wiederkehrenden staatlichen Zuwendungen (z.B. im Rahmen von Staatsverträgen) erhalten und mit begrenzten finanziellen Mitteln seit mindestens 12 Monaten wichtige soziale Tätigkeiten sowie Integrations- und Verständigungsarbeit in ihren Kiezen leisten.
3. Förderhöhe und Bewilligungszeitraum
Die Antragstellenden werden auf ihre Antragsberechtigung geprüft. Die Förderung ist auf voraussichtlich bis zu maximal 50% der Nettokaltmiete begrenzt. Die Höhe der Förderung richtet sich sowohl nach der Anzahl der eingegangenen Anträge als auch nach der Quantität und Qualität der Angebote.
Der Bewilligungszeitraum für die eingereichten Anträge beginnt frühestens ab dem 1. Juli 2025 bzw. dem bewilligten Förderzeitpunkt und endet spätestens am 31. Dezember 2025.
4. Bewerbungsverfahren
Antragstellende müssen einen schriftlichen Antrag einreichen, der neben dem Nachweis des Mietverhältnisses auch eine Beschreibung der seit mindestens 12 Monaten erbrachten sozialen, integrativen oder religionsübergreifenden Angebote umfasst. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Gefördert werden ausschließlich Mietausgaben. Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die ausführlichen Informationen zu den Förderkriterien und die aktuellen Antragsformulare sind auf unserer Webseite abrufbar.
Abgabefrist ist der 30. Mai 2025. Es werden nur vollständige Anträge berücksichtigt.
Bewerbungen richten Sie bitte zunächst digital an bkrw-projekte@kultur.berlin.de . Bitte vergewissern Sie sich vor Ablauf der Frist über die Zustellung der Anträge.
Pressestelle
Britta Elm
Pressesprecherin und Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Daniel Bartsch
Stellvertretender Pressesprecher