Senator übergibt der Alevitischen Gemeinde in Deutschland feierlich die Körperschaftsurkunde

Pressemitteilung vom 16.12.2022

Der Senator für Kultur und Europa Dr. Klaus Lederer wird morgen, am 17. Dezember 2022, der Alevitischen Gemeinde Deutschlands feierlich die Urkunde für die Verleihung der Körperschaftsrechte für das Land Berlin übergeben.

Anlässlich der morgigen Verleihung gratuliert Senator Lederer der Alevitischen Gemeinde in Deutschland und Berlin. Hervorzuheben sei ihr Einsatz für die Zivilgesellschaft, die Alevitische Gemeinde in Berlin und ihre Mitglieder seien seit Jahren mit ihrem vielseitigen zivilgesellschaftlichen Engagement eine Bereicherung für die Berliner Stadtgesellschaft.

Senator Klaus Lederer: „Die Alevitische Gemeinde in Berlin ist durch ihre rege Beteiligung am interreligiösen und interkulturellen Dialog eine wichtige Brückenbauerin und vor allem durch ihre klare Haltung gegen Rassismus und Diskriminierung eine starker Partnerin in der Berliner Zivilgesellschaft. Dieses Engagement der Gemeinde für ein friedliches Miteinander ist ein Geschenk für Berlin.“

Eine Zweitverleihung der Körperschaftsrechte gewährt einer Gemeinschaft, welche in einem anderen Bundesland ihren Hauptsitz und dort bereits die Körperschaftsrechte erhalten hat (sog. „Erstverleihung“), die Körperschaftsrechte auch für das Gebiet des Landes Berlin. Die Körperschaftsrechte sind Ausdruck des Nachweises der Gewähr der Dauer nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 5 Satz 2 Weimarer Reichsverfassung. Diese Gewähr wird anhand von mehreren Indizien über einen regelmäßig mehrjährigen Zeitablauf geprüft.