FAQ für Antragsstellende

  • Können zurzeit Förderanträge eingereicht werden?

    Für laufende Ausschreibungen können Sie bis auf Weiteres Ihre Anträge online einreichen. Derzeit ist jedoch aufgrund von COVID-19 noch offen, ob und wann die Förderentscheidungen getroffen werden.

  • Wie soll ich die Projektlaufzeit planen?

    Ihre Projektplanung sollte bei Antragstellung den Vorgaben des Förderprogramms entsprechen. Änderungen im Programmverlauf lassen sich nachträglich beantragen.

  • Finden die für die nächsten Wochen geplanten Jurysitzungen statt? Oder müssen Auswahlentscheidungen verschoben werden?

    Es ist geplant, unmittelbar anstehende Jurysitzungen in anderer Form (digital) durchzuführen.

  • Kann es passieren, dass Ausschreibungsfristen verlängert werden? Wie geht man in diesem Fall mit Zeitplanungen bereits eingereichter Anträge um?

    Es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass Ausschreibungsfristen verlängert werden.

  • Sollte ich aufgrund der aktuellen Lage lieber gleich auf Projektformate zurückgreifen, die kein Live-Publikum erfordern?

    Die Maßnahme, für die Sie Förderung beantragen, sollte mit den Ihnen dafür zur Verfügung gestellten Mitteln im bewilligten Zeitraum umsetzbar sein. Realistische und gleichzeitig flexible Planungen sind angesichts der momentanen Situation sicherlich ratsam, sollen Ihrer künstlerischen Gestaltungsfreiheit aber keinen Abbruch tun.

  • Kann ich, hinsichtlich aktueller Unvorhersehbarkeiten, eine eingereichte Projektbeschreibung nochmals verändern?

    Ja, nachträgliche Anpassungen können auf Antrag bewilligt werden.

  • Kann ich bei laufenden Ausschreibungen Spielstättenbestätigungen auch nachreichen, da Veranstaltungsorte zurzeit schwer erreichbar sind, bzw. noch keine Zusagen machen können?

    Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie aber, dass das Antragsformular (online) das Hochladen eines Dokumentes zu diesem Punkt verlangt. Hier können Sie aber zum Beispiel ein Dokument hochladen in dem Sie beschreiben, wie der Stand der Anfragen bei den Veranstaltungsorten ist o.ä.

  • Reicht es zurzeit, Vollmachten per Email einzureichen?

    Ja, per Email zugeschickte Vollmachten können anerkannt werden, solange sie unterschrieben sind und die Originale nachgereicht werden. Gruppenvollmachten können nachgereicht werden, es ist aber übergangsweise mindestens eine Person mit einer unterzeichneten Vollmacht auszustatten.

  • Besteht die Gefahr, das bestehende/geplante Förderprogramme ausgesetzt werden?

    Wir sind bemüht, unsere Förderprogramme wie geplant umzusetzen. Derzeit ist jedoch aufgrund von COVID-19 noch offen, wann die Förderentscheidungen getroffen werden können. Bei folgenden Programmen, deren Mittel zwei Mal im Jahr beantragt werden können, entfällt die nächste Ausschreibung:
    Aufgrund der Covid-19-bedingten Einschränkungen der Reisefreiheit betrifft dies:
    Tourneeförderung Jazz (Abgabefrist 30.04.20) wird nicht ausgeschrieben.
    Reisezuschüsse für Auslandsvorhaben (Abgabefrist 02.05.20) wird aufgehoben. Außerdem betrifft dies die nächste Ausschreibung der Spartenoffenen Förderung. Hier kann die Antragsfrist im Dezember 2020 genutzt werden, um Projekte zu beantragen, die im Jahr 2021 stattfinden:
    Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen ein – und zweijährig wird nicht ausgeschrieben. Die Abgabefrist am 04.06.2020 entfällt.
    Spartenoffene Förderung ein – und zweijährige Vorhaben von Einrichtungen wird nicht ausgeschrieben. Die Abgabefrist am 04.06.2020 entfällt.

  • Was passiert mit den freiwerdenden Mitteln, falls geplante Förderprogramme nicht ausgeschrieben werden und/oder bewilligte Fördersummen nicht ausschöpft werden?

    Die nicht verwendeten Mittel sollen eingesetzt werden, um die finanziellen Folgen von Covid-19 für künstlerische/kuratorische Projekte und ihre Macher*innen abzufedern.

  • Ich möchte mich auf ein Programm bewerben, für das eine 2-Jahres-Sperre gilt. Was passiert, falls es nach Antragseinreichung doch nicht zu einer Realisierung des Förderprogramms kommt? Zählt mein Antrag dann als ‚nicht-gestellt’ und ich kann den gleichen bzw. einen anderen Antrag im nächsten Jahr einreichen?

    Wir sind bemüht, unsere Förderprogramme wie geplant umzusetzen. Sollte es zu einem Ausfall in einem Programm mit einer Antrags-Sperre kommen, gehen wir derzeit davon aus, dass Ihnen dadurch kein Nachteil entsteht.