Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ist im Juni 2021 gestartet. Die Fördermittel werden durch den Bund bereitgestellt. Die Bewilligung der Mittel erfolgt in den Ländern. Im Land Berlin hat die Senatsverwaltung für Kultur und Europa die Federführung.

Der Sonderfonds soll Veranstalter*innen in die Lage versetzen, in der Corona-Pandemie Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Mit dem Modul der Wirtschaftlichkeitshilfe und der integrierten Ausfallabsicherung werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besucher*innen durch Zuschüsse zu Ticketverkäufen unterstützt.
Für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmer*innen steht die Ausfallabsicherung zur Verfügung, die den Veranstalter*innen Ausfallkosten bei Corona-bedingter Absage erstattet.

Hotline
Für weitere Fragen zum Sonderfonds steht die bundesweite Hotline zur Verfügung: 0800 664 84 30
E-Mail: service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Berliner Sonderfonds-Sprechstunde
Zudem bietet die Senatsverwaltung für Kultur und Europa und Kulturprojekte Berlin immer dienstags von 14 – 15 Uhr eine offene Online-Sprechstunde für Berliner Kulturveranstalter*innen an.
Die Sprechstunde findet per Zoom-Videokonferenz statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Freiwillige Absage von Kulturveranstaltungen

Die „freiwillige“ Absage ist für Kulturveranstaltungen im Zeitraum vom 18. November 2021 bis 28. Februar 2022 möglich:
a) die entweder bereits bis einschließlich 6. Dezember 2021 in der Antragsplattform registriert wurden oder
b) bei denen der Ticketverkauf (im Regelfall) bis einschließlich 6. Dezember 2021 begonnen hat.
In diesem Fall (b) müssen die abzusagenden Veranstaltungen bis spätestens 23. Dezember 2021 registriert werden.

Eine Registrierung in der Vergangenheit liegender oder bereits abgesagter Veranstaltungen ist weiterhin nicht möglich. Die Registrierung muss vor der öffentlichen Bekanntgabe der Veranstaltungsabsage stattgefunden haben.

Bei „freiwilliger“ Absage muss
1) bis spätestens 23. Dezember 2021 in der Antragsplattform angezeigt werden, welche Veranstaltung ausfällt
2) bei Antragstellung nachgewiesen werden, dass die öffentlich bekannt gemachte(n) Absage(n) bis zum 23. Dezember 2021 erfolgt ist/sind.

Alle Informationen zum Prozess finden Sie in der Übersicht, die hier zum Download bereitsteht.

  • Übersicht, Prozess und Deadlines Freiwillige Absage Sonderfonds

    PDF-Dokument (1.6 MB)