Tatsächlich hat die Anpassung des Jugendschutzgesetzes die größten Veränderungen für die USK in den vergangenen 20 Jahren mit sich gebracht. Alle Prozesse rund um die Einreichung von Spielen sowie das Prüfverfahren selbst mussten neu gestaltet und entwickelt werden. Die USK hat den Umsetzungsprozess gemeinsam mit den für die Alterskennzeichnung zuständigen Obersten Landesjugendbehörden und in Kooperation mit dem game e. V. – Verband der deutschen Games-Branche – durchgeführt. Einzigartig an dem Projekt war, dass die USK erstmals auch Kinder, Jugendliche und Eltern an der Umsetzung eines Jugendschutzgesetzes beteiligt hat. Dadurch konnten wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden, die in die Ergebnisse eingeflossen sind.
Um Eltern noch mehr Orientierung bei der Auswahl digitaler Spiele zu geben, wurden die USK-Alterskennzeichen um zusätzliche Informationen zu Inhalt und Nutzung erweitert. Eltern können nun auf einen Blick erkennen, welche Gründe zur Altersfreigabe geführt haben, wie z.B. „Gewalt“, „hoher Spieldruck“ oder „erhöhter Kaufanreiz“, und welche Risiken bei der Nutzung solcher Medien – wie z. B. „Chats“ oder „In-Game-Käufe“ – beachtet werden sollten.
Auch Online-Risiken werden bei der Altersfreigabe von Spielen berücksichtigt: Anbieter, die ihr Spiel bei der USK zur Prüfung einreichen, müssen angeben, ob Funktionen wie Kauf- oder Kommunikationsmöglichkeiten im Spiel vorhanden sind und welche technischen Schutzsysteme sie dafür vorsehen. Bei der Prüfung der Spiele wägen die unabhängigen Prüfstellen ab, ob nachhaltige Risiken für Kinder und Jugendliche bestehen. Dabei können die Art und Weise, wie Käufe in das Spiel integriert sind, oder die Gestaltung von Chatfunktionen sowie entsprechende Melde- und Hilfesysteme oder technische Beschränkungsmöglichkeiten eine Rolle spielen.