Berlins Bedeutung in der Modebranche ist einzigartig. An kaum einem anderen Standort wird so viel für Innovation, Inklusion und Nachhaltigkeit in der Modelandschaft getan wie hier. Projekt Zukunft der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt Berliner Brands und Designer:innen seit vielen Jahren.
Mit dem Konzeptwettbewerb SS27 soll das Innovations- und Wachstumspotenzial der Modebranche, des stationären Einzelhandels und der lokalen Designer:innen in Berlin bzw. Deutschland noch einmal gestärkt werden.
Dafür werden Preisgelder für besonders innovative, kreative und nachhaltige (1) Konzepte vergeben. Diese können dann während der Berlin Fashion Week vom 02. Juli bis 05. Juli 2026 präsentiert werden.
Wettbewerbskategorien und Preisgeld
- STUDIO2RETAIL: B2C Store und Atelier Events (i. d. R. 5.000 Euro pro Konzept)
- BERLIN CONTEMPORARY: Modenschauen und Präsentationen (i. d. R. 25.000 Euro pro Konzept)
Zeitrahmen
- 23. März 2026: Ende der Einreichfrist, mit anschließender Bewertung der Jury
- bis voraus. 16. April 2026: Benachrichtigung der Preisträger:innen
- bis 20. April 2026: Veröffentlichung der Gewinner:innen
STUDIO2RETAIL: Store- und Atelier-Events
Projekt Zukunft stellt Preisgelder zur Verfügung, um Konzepte des stationären Einzelhandels, Modemarken und Designer:innen aus Deutschland (i. d. R. aus Berlin), die im Rahmen der Berlin Fashion Week July 2026 stattfinden, zu unterstützen. Die Preisgelder sollen an herausragende kreative und nachhaltige B2C-Veranstaltungskonzepte vergeben werden.
Die überzeugendsten 6 Konzepte können jeweils i. d. R. 5.000 Euro Preisgeld gewinnen. Das 6. Preisgeld wird von der Berliner Sparkasse bereitgestellt. Eine Jury aus Branchenexpert:innen wird die Gewinner:innenkonzepte auswählen.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Der/die teilnehmende Bewerber:in …- muss vorzugsweise in Berlin, mindestens aber in Deutschland gemeldet sein und
- weniger als 15 fest angestellte Mitarbeiter:innen (2) beschäftigen.
- Das Veranstaltungskonzept muss gezielt Endkonsument:innen inkludieren und
- ein nachvollziehbares Konzept zur Realisierung von Nachhaltigkeit und
- Inklusion im Unternehmensmodell und im Eventkonzept aufweisen,
- eine angemessene und nachvollziehbare Kostenplanung (Kosten- und Finanzierungsplan) sowie gute Realisierungschancen (Aufwand zu verfügbarer Zeit und professionelle Kompetenzen und/oder Erfahrungswerte der Einreicher:innen) enthalten und
- die einzureichenden Unterlagen müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
- Außerdem müssen die Eigenerklärungen zur Grundrechtecharta sowie zu den De-minimis-Beihilfen ausgefüllt und unterschrieben mit der Bewerbung eingereicht werden. Durch eine Auszahlung des Preisgeldes darf die De-minimis-Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überstiegen werden. Auch Preisgelder fallen unter diese Förderung.
Auswahlkriterien für die Preisvergabe
Das Veranstaltungskonzept soll- Qualitativ hochwertige, kreative und relevante Mode – designed in Berlin und Deutschland – in den Mittelpunkt stellen, beispielsweise im Rahmen eines Showrooms oder Pop-up-Stores.
- eine überdurchschnittliche Medienwirksamkeit und Besucher:innenanzahl erreichen (belegt durch Referenzen wie dem Reporting einer eigenen Veranstaltung oder Strategiebeschreibung hinterlegt mit Beispielen ähnlicher Events) und
- seinen Mehrwert für die Berlin Fashion Week herausstreichen, indem es Wissen zu relevanten Themen in Bezug auf die Modebranche vermittelt und/oder den Austausch zwischen Modeschaffenden und interessierten Gästen ermöglicht.
In eurem Eventkonzept müssen euer Unternehmen, die Event-Idee (Showroom; Pop-Up Store oder ähnliches), die Einzigartigkeit der Veranstaltungsidee und der Aspekt der Nachhaltigkeit (sowohl im Geschäftsmodell des Unternehmens als auch im Eventkonzept) beschrieben werden. Anhand einer groben Kostenaufstellung, dem dazugehörigen Finanzierungsplan sowie einem Zeitplan wird außerdem die Realisierungswahrscheinlichkeit überprüft. Bitte geht auf alle o. g. Teilnahmevoraussetzungen und Auswahlkriterien ein.
Darüber hinaus freuen wir uns, wenn ihr euch mit eurem Store oder Atelier bei STUDIO2RETAIL als Teil des Netzwerks registriert.
Für den Step-by Step-Guide HIER klicken.
Einsendeschluss: 23.03.2026, 23:59 Uhr CET
BERLIN CONTEMPORARY: Fashion Shows und Präsentationen
In der Kategorie BERLIN CONTEMPORARY werden 14 Show- und Präsentationskonzepte prämiert, die mit einem nachhaltigen und kreativen Ansatz überzeugen. Bewertet werden sowohl die eingereichten Konzepte als auch vorherige Kollektionen und Präsentationen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Designleistung, der handwerklichen Qualität sowie dem kommerziellen und wirtschaftlichen Potenzial. Nach dem erfolgreichen Auftakt in der letzten Saison können diesmal bis zu fünf internationale Labels ausgezeichnet werden – darunter mindestens eine Marke aus einem afrikanischen Land. Zu gewinnen gibt es jeweils 25.000 Euro Preisgeld. Eine Jury aus Branchenexpert:innen wird die Gewinnerkonzepte auswählen.
Die überzeugendsten 14 Konzepte, eingereicht von in Berlin, oder mind. Deutschland ansässigen Bewerber:innen können jeweils 25.000 Euro Preisgeld gewinnen. Zudem können voraussichtlich fünf internationale Modelabels mit einem Preisgeld von jeweils 25.000 Euro ausgezeichnet werden. Eines dieser Preisgelder wird erneut mit zusätzlichen Unterstützungs-Leistungen an ein Modelabel mit Sitz in einem afrikanischen Land vergeben. Eine Jury aus internationalen Branchenexpert:innen wird die Gewinnerkonzepte auswählen.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Der/die teilnehmende Bewerber:in …- muss ein Modelabel sein und in den o. g. Ländern registriert sein
- weniger als 30 Mitarbeiter:innen (2) beschäftigen.
- Das Veranstaltungskonzept muss sich gezielt an Fachbesucher:innen richten,
- als physische (3) Kollektionsvorstellung mit mindestens 15 Looks vor internationalem Fachpublikum konzipiert sein,
- ein nachvollziehbares Konzept zur Realisierung von Nachhaltigkeit und Inklusion im Unternehmensmodell und im Eventkonzept aufweisen,
- eine angemessene und nachvollziehbare Kostenplanung (Kosten- und Finanzierungsplan) und gute Realisierungschancen (Aufwand zu verfügbarer Zeit) einbeziehen und
- die einzureichenden Unterlagen müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
- Außerdem müssen die Eigenerklärungen zur Grundrechtecharta sowie zu den De-minimis-Beihilfen ausgefüllt und unterschrieben mit der Bewerbung eingereicht werden. Durch eine Auszahlung des Preisgeldes, darf die De-minimis-Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überstiegen werden. Auch Preisgelder fallen unter diese Förderung.
- Der Fragebogen zu den Sustainability Requirements muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und eingereicht werden und den Audit-Prozess der Minimum Sustainability Requirements erfolgreich bestehen (eine Ausnahme besteht für Labels, die während der AW26-Edition der Berlin Fashion Week das erste Mal eine Kollektionspräsentation hatten oder dies zur kommenden Saison das erste Mal planen. Diese Labels müssen die Minimum Requirements ein Jahr nach ihrer ersten BFW Show erfüllen). Mehr Informationen dazu findet ihr hier.
- Außerordentliche Designleistung der Marke und Kollektion (designbezogene Alleinstellung der Marke)
- Marktfähigkeit der Kollektion
- Das Format soll eine überdurchschnittlich hohe nationale und internationale Medienwirksamkeit und eine überdurchschnittlich hohe Fachbesucher:innenzahl erreichen. Dies soll durch eigene oder Vergleichsreferenzen nachvollziehbar gemacht werden.
- Einzigartiges Präsentationskonzept (u.a. Location, Kollaborationen, Innovation)
In der Bewerbung soll die Marke und ihre ästhetische und kommunikative Ausrichtung, die Beschäftigungen mit den Aspekten Nachhaltigkeit und Inklusion, der Innovationsfaktor des Unternehmens sowie die geplante Kollektion und die Inspiration dahinter vorgestellt werden (durch Text und visuell), anschließend das Konzept der Modenschau oder Präsentation und was dieses einzigartig macht. Durch eine grobe Kostenaufstellung sowie einen dazugehörigen Finanzierungsplan und einen Überblick des Zeitplans und Nennung einer potenziellen Location wird die Realisierungswahrscheinlichkeit geprüft. Bitte geht außerdem auf alle o. g. Teilnahmevoraussetzungen und Auswahlkriterien ein.
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Besonderheiten für Modelabels aus afrikanischen Ländern:
Das prämierte Modelabel aus einem afrikanischen Land erhält neben dem Preisgeld zusätzlich Unterstützung bei der Showproduktion inkl. Guestmanagement, PR und Einladungsmanagement durch eine lokale Produktionsagentur und eine PR Agentur. Die Organisation der Reise, einschließlich der Reisekosten, sowie der Versand der Kollektion und die Zollabwicklung liegen in der Eigenverantwortung der Gewinner-Brand. Nichtsdestotrotz können mehr als nur ein afrikanisches Label Preisgelder gewinnen. Die eben beschriebenen Extra-Leistungen können aber nur für eine Gewinner-Brand zur Verfügung gestellt werden.
Einsendeschluss: 23.03.2026, 23:59 Uhr CET
Rahmenbedingungen
Alle Rechte an dem Wettbewerbsbeitrag bleiben bei dem/der Einsender:in. Die Einreichung von mehreren Wettbewerbsbeiträgen ist zulässig.
Bitte beachtet, dass ihr euch nur mit einem Wettbewerbsbeitrag pro Kategorien bewerben könnt. Bei Mehrfacheinreichungen wird automatisch das zeitlich letzte eingereichte Konzept bewertet – sollte ein anderes bewertet werden, muss eine Informations-E-Mail an coordination@fashionweek.berlin vor dem Einsendeschluss erfolgen.
Der/die Einsender:in haftet gegenüber der Ausrichtenden des Wettbewerbs dafür, dass der Wettbewerbsbeitrag / die Einreichung keine Rechte Dritter verletzt.
Gegebenenfalls wird der/die Einsender:in die Ausrichtenden des Wettbewerbs von allen Ansprüchen und möglichen entstehenden Aufwänden freistellen, die von dritten Personen wegen einer Rechtsverletzung geltend gemacht werden können.
Der/die Einsender:in erklärt sich mit Abgabe der Einreichungsunterlagen einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten (Fotomaterial etc.) im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung zum Wettbewerb durch die Ausrichtenden und dessen Dienstleister des Wettbewerbs verwendet werden dürfen und räumt hierzu alle erforderlichen Nutzungsrechte ein. Das Nutzungsrecht der Ausrichtenden ist nicht ausschließlich, aber zeitlich und räumlich unbeschränkt und bezieht sich auf alle bekannten und unbekannten Verwertungsarten.
Der/die Ausrichtende des Wettbewerbs ist berechtigt, die im Rahmen des Wettbewerbs erlangten persönlichen Daten des Teilnehmenden, wie beispielsweise Namen oder Fotos, an Dritte weiterzugeben, etwa an Medien. Sofern die Weitergabe nicht gewünscht ist, wird der/die Einreichende den Ausrichtenden des Wettbewerbs bei der Einreichung schriftlich mitteilen, auf welche Daten sich der Wunsch der Nichtweitergabe bezieht.
Bewerber:innen müssen darauf achten, dass durch eine Auszahlung des Preisgelds die De-minimis-Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überstiegen wird. Auch Preisgelder fallen unter diese Förderung.
Wer bereits eine staatliche Förderung für das eingereichte Vorhaben erhält, kann nicht am Wettbewerb teilnehmen (Doppelförderung ist ausgeschlossen).
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Preises oder Preisgeldes besteht nicht.