Gegebenenfalls wird der/die Einsender:in die Ausrichtenden des Wettbewerbs von allen Ansprüchen und möglichen entstehenden Aufwänden freistellen, die von dritten Personen wegen einer Rechtsverletzung geltend gemacht werden können.
Der/die Einsender:in erklärt sich mit Abgabe der Einreichungsunterlagen einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten (Fotomaterial etc.) im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung zum Wettbewerb durch die Ausrichtenden und dessen Dienstleister des Wettbewerbs verwendet werden dürfen und räumt hierzu alle erforderlichen Nutzungsrechte ein. Das Nutzungsrecht der Ausrichtenden ist nicht ausschließlich, aber zeitlich und räumlich unbeschränkt und bezieht sich auf alle bekannten und unbekannten Verwertungsarten.
Der/die Ausrichtende des Wettbewerbs ist berechtigt, die im Rahmen des Wettbewerbs erlangten persönlichen Daten des Teilnehmenden, wie beispielsweise Namen oder Fotos, an Dritte weiterzugeben, etwa an Medien. Sofern die Weitergabe nicht gewünscht ist, wird der/die Einreichende den Ausrichtenden des Wettbewerbs bei der Einreichung schriftlich mitteilen, auf welche Daten sich der Wunsch der Nichtweitergabe bezieht.
Bewerber:innen müssen darauf achten, dass durch eine Auszahlung des Preisgelds die De-minimis-Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überstiegen wird. Auch Preisgelder fallen unter diese Förderung.
Wer bereits eine staatliche Förderung für das eingereichte Vorhaben erhält, kann nicht am Wettbewerb teilnehmen (Doppelförderung ist ausgeschlossen).
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Preises oder Preisgeldes besteht nicht.