Zirkus

Wussten Sie, dass

  • ein Verbot der Mitführung von Wildtieren im Zirkus, bzw. die Verpachtung eines Gastspielplatzes an Zirkusunternehmen und insbesondere solche, die Tiere bestimmter wildlebender Arten mitführen, ausführlich und unter Berücksichtigung verschiedener Gesichtspunkte (Tierschutz, Gefahrenabwehr) begründet sein muss?
  • die Europäische Tierschutztransportverordnung -VO[EG]1/2005, auch für den Transport für Zirkustieren gilt. Auch in das Handbuch Tiertransporte wurde diese Änderung jetzt aufgenommen.

Am 19.02.2019 hat die Landestierschutzbeauftragte von Berlin dazu in Kooperation mit dem Bezirksamt Spandau eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt.

  • Programm Fortbildungsveranstaltung 19. Februar 2019

    DOCX-Dokument (110.3 kB)

  • Bericht - Kontrolle von Zirkusbetrieben unter Anwendung der VO EG 1/2005

    PDF-Dokument (47.5 kB)

  • Erfahrungsbericht Giraffentransport

    PDF-Dokument (680.6 kB)

  • Die polizeiliche Kontrolle von Tiertransporten

    PDF-Dokument (1.6 MB)

  • Fliegende Bauten

    PDF-Dokument (2.7 MB)

  • Warum ist die Kontrolle der Transportbedingungen für Zirkustiere notwendig

    PDF-Dokument (1.7 MB)

  • Für Zirkusbetriebe und Kontrollbehörde relevante Regelungen der Tierschutztransport-Verordnung

    PDF-Dokument (452.2 kB)

  • Zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 auf den Transport von Zirkustieren

    PDF-Dokument (296.4 kB)

  • Handbuch Tiertransporte

    PDF-Dokument (685.0 kB)

Weiterführende Links

Auf der Homepage der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) finden sich div. Stellungnahmen zur rechtlichen Zulässigkeit kommunaler Auftrittsverbote für Zirkusse:

Stellungnahmen zur rechtlichen Zulässigkeit kommunaler Auftrittsverbote für Zirkusse

Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin

Dr. Kathrin Herrmann

Wir sind gerne für Sie erreichbar, bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Bei Presseanfragen:
E-Mail
Telefon: 90 13 31 74