Wussten Sie, dass
- ein Verbot der Mitführung von Wildtieren im Zirkus, bzw. die Verpachtung eines Gastspielplatzes an Zirkusunternehmen und insbesondere solche, die Tiere bestimmter wildlebender Arten mitführen, ausführlich und unter Berücksichtigung verschiedener Gesichtspunkte (Tierschutz, Gefahrenabwehr) begründet sein muss?
- die Europäische Tierschutztransportverordnung -VO[EG]1/2005, auch für den Transport für Zirkustieren gilt. Auch in das Handbuch Tiertransporte wurde diese Änderung jetzt aufgenommen.
Am 19.02.2019 hat die Landestierschutzbeauftragte von Berlin dazu in Kooperation mit dem Bezirksamt Spandau eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt.