20 Jahre Staatsziel Tierschutz – Festakt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin am 21.6.2022 – Keynote von Prof. Dr. Dr. h.c. Anne Peters, LL.M. (Harvard): Staatsziel Tierschutz – Rechtsauftrag und Verantwortung Deutschlands in der Europäischen Union
Am 17.5.2002 stimmte der 14. Deutsche Bundestag mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit (543-Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen) für die Ergänzung des Artikels 20a des Grundgesetzes um die Worte „und die Tiere“. Damit wurde der Tierschutz in Deutschland zum Rechtsgut von Verfassungsrang, das geeignet ist auch Grundrechte wie die Religions-, Berufs- Wissenschafts- oder Kunstfreiheit einzuschränken. Außerdem ist der Tierschutz seitdem ein sogenanntes Staatsziel, also ein Rechts- und Gemeingut, dessen Verwirklichung von den drei Staatsgewalten bei jeder Entscheidung zu berücksichtigen und zu fördern ist.
20 Jahre Staatsziel Tierschutz
Bild: BMEL/Photothek
Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin
Dr. Kathrin Herrmann
Wir sind gerne für Sie erreichbar, bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Bei Presseanfragen:
E-Mail
Telefon: 90 254 76 00