Verkehrssicherungspflicht

Sicherheit von Besuchern

Wussten Sie, dass…

  • die Verkehrssicherungspflicht jeden Eigentümer und Betreiber einer Immobilie, damit auch die Betreiber eines Zoos oder Tierparks, aber auch eines Zirkus betrifft?

Es darf keine Gefahr für Besucher entstehen. Das Zirkuszelt muss auf jedem neuen Platz vor der ersten Aufführung „eigentlich vom TÜV abgenommen werden”. Der TÜV kommt allerdings nicht automatisch, sondern muss vom Zirkusbetreiber angefordert werden.

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Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin

Dr. Kathrin Herrmann

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