Das Berliner Stadttaubenkonzept

Am 26.04.2023 veröffentlichte die Berliner Landestierschutzbeauftragte Dr. Kathrin Herrmann ein tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagementkonzept für Berlin, welches sie zusammen mit ihrem Team im letzten Jahr erarbeitet und innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz abgestimmt sowie mit den Bezirken und den ehrenamtlichen Stadttaubenschützer:innen und Vereinen besprochen hat.

„Zur Reduzierung von Konflikten zwischen Menschen und Stadttauben ist die Einrichtung betreuter Taubenschläge, ergänzt durch weitere Maßnahmen wie tierschutzgerechte Vergrämung, ein geeignetes und erforderliches Mittel. Die mittlerweile über Jahrzehnte bewährten Erfahrungen mit betreuten Stadttaubenschlägen werden durch eine steigende Zahl deutscher und internationaler Kommunen bestätigt.
Betreute Taubenschläge sind dabei die einzige Maßnahme, die sowohl Verschmutzungen und Belästigungen vermeidet, insbesondere an Gebäudefassaden und Denkmälern, als auch die gesundheitliche Betreuung und Reproduktionskontrolle von Stadttauben sicherstellt und damit das Staatsziel Tierschutz verwirklicht.“ sagt Dr. Kathrin Herrmann.

Eine Vorreiterrolle übernahm dabei die Stadt Augsburg, die das Konzept betreuter Taubenschläge seit den 1990er Jahren praktiziert und stetig ausbaut. Mittlerweile verfügt Augsburg über zehn betreute Taubenschläge und zwei betreute Taubentürme [1] Aufgrund der positiven Erfahrungen wird das „Augsburger Modell“ von immer mehr Kommunen adaptiert (vgl. exemplarisch [3]) und sollte daher als Vorbild für ein sauberes und nachhaltiges Berlin dienen. Das Konzept ermöglicht die Umsiedlung ansonsten an beliebigen Orten „wild“ brütender Stadttauben in den Taubenschlag, die kontrollierte Fütterung mit artgerechtem Futter, die erleichterte Entsorgung anfallenden Taubenkots sowie den kontrollierten Austausch der Gelege gegen Attrappen als Mittel der tierschutzkonformen Populationskontrolle und langfristigen stadtweiten Populationsreduktion. Auf diese Weise konnte allein in Augsburg zwischen 2001 und 2016 der Schlupf von ca. 109.400 Taubenküken verhindert werden [2]. Ähnlich positive Erfahrungen gibt es auch in anderen Kommunen, wie die am 03.12.2021 veröffentlichte systematische Auswertung einer entsprechenden Umfrage zeigt [3]. Funktionierende betreute Stadttaubenschläge sind eine kommunalpolitisch notwendige kostengünstige Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung von Reinigungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Gebäuden, Denkmälern und öffentlichen Plätzen, die ansonsten kostenintensiv und dauerhaft für die öffentliche Hand anfallen. Auch der erhebliche Aufwand an Personalkosten für die Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden in Veterinär-, Ordnungs- und Liegenschaftsbehörden, bei Polizei, Feuerwehr und Staatsanwaltschaft sowie in übergeordneten Behörden (Landesämtern, Ministerien, Senatsverwaltungen) könnte präventiv durch kontrollierte Taubenschläge vermieden werden.

Sowohl der noch geltende Koalitionsvertrag als auch der neue Koalitionsvertrag der CDU-SPD Regierung sprechen sich für die Notwendigkeit eines Stadttaubenmanagements aus. Nun hofft die Landestierschutzbeauftragte, dass der Konzeptvorschlag zügig umgesetzt wird.

Die aktuellen Informationen zum Stand des geplanten Berliner Stadttaubenmanagements können in unseren Antworten auf zwei aktuelle parlamentarische Anfragen nachgelesen werden:
A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/14509 vom 10. Januar 2023 über Was ist aus dem Berliner Taubenmanagement geworden?
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14509.pdf

A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/14695 vom 23. Januar 2023 über Taubenpopulation eindämmen – aber wie?
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14695.pdf

  • Berliner Stadttaubenkonzept

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  • Gutachten Stadttaubenschutz

    Gutachten von Dr. iur. Christian Arleth (juristischer Referent der Landestierschutzbeauftragten) in Zusammenarbeit mit (extern) Dr. med. vet. Jens Hübel (z. B. Zier-, Zoo- und Wildvögel), Tierärztliche Beratung, Gutachten und Forschung mit den Schwerpunkten Vögel (inkl. Nutzgeflügel), Tierschutz, Tierversuche:

    (A) Existieren rechtliche Pflichten des Staates im Zusammenhang mit den Herausforderungen der dauerhaften tierschutzrechtlichen Problematik bei sogenannten „Stadttauben“ (columba livia forma domestica)?

    (B) Wenn ja, bei welchen Behörden liegen die Zuständigkeiten für die Erfüllung dieser Pflichten im Land Berlin?

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