Stadttauben sind Haustiere

25.1.2022: Interview der Landestierschutzbeauftragten Dr. Kathrin Herrmann und des juristischen Referenten der Landestierschutzbeauftragten Dr. Christian Arleth mit dem Titel „Stadttauben sind Haustiere“, erschienen im SPIEGEL.

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Link zum Artikel im Spiegel

Zitat daraus

SPIEGEL: Sie haben untersucht, ob Stadttauben Wild- oder Haustiere sind. Zu welchem Schluss sind Sie gekommen?

Herrmann: Es sind Haustiere, das konnten wir anhand der Studienlage genetisch eindeutig nachweisen. Sie stammen von domestizierten Tieren ab, bei denen kein Verwilderungsprozess stattgefunden hat: Futtermäßig sind sie vom Menschen abhängig. Wenn man sich die Tiere in der Stadt mal genauer ansieht, erkennt man, wie viele hungern, verletzt und von Leid gezeichnet sind. Das ist nicht akzeptabel.

SPIEGEL: Fütterungsverbote sind ein heiß umkämpftes Feld – der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied 2005, das Fütterungsverbot in Stuttgart sei verhältnismäßig und mit dem Tierschutz vereinbar. Auch in Hamburg gibt es ein Fütterungsverbot. Gilt das Ihrer Ansicht nach nicht mehr?

Arleth: Dieses und ähnliche Urteile sind inzwischen überholt, sie wurden unter anderem damit begründet, dass Taubenkot schädlich sei. Aber es gibt inzwischen Nachweise, dass Taubenkot keine Gesundheitsgefahr darstellt und auch Gebäude nicht beschädigt. Es gibt jüngere Urteile, die Taubenvergrämern verbieten, damit zu werben, dass Tauben Schädlinge seien. Das gilt als unlautere Werbung – weil Tauben keine Schädlinge sind. Aber das ist noch nicht alles.