Berliner Sonder-Tierschutzforum

Foto von 2 Tauben

Informationsveranstaltung zu rechtlichen Pflichten des Staates im Zusammenhang mit den Herausforderungen i.Z.m. Stadttauben

Am 29.10.2021 veröffentlichte die Stabsstelle der Berliner Landestierschutzbeauftragten ein neues Gutachten zu folgenden Fragen:
(A) Existieren rechtliche Pflichten des Staates im Zusammenhang mit den Herausforderungen der dauerhaften tierschutzrechtlichen Problematik bei sogenannten „Stadttauben“ (Columba livia forma domestica)?
(B) Wenn ja, bei welchen Behörden liegen die Zuständigkeiten für die Erfüllung dieser Pflichten im Land Berlin?

Das Gutachten kann auf der Internetseite der Berliner Landestierschutzbeauftragten unter Stellungnahmen heruntergeladen werden:
In einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Freitag, 3.12.2021 um 19 Uhr beantworten die beiden Autoren, Dr. iur. Christian Arleth und Dr. med. vet. Jens Hübel, die wesentlichen Fragen zu den juristischen den veterinärmedizinisch-biologischen Aussagen des Gutachtens. Die Kernfragen werden im ersten Teil der Veranstaltung von der Berliner Landestierschutzbeauftragten Dr. Kathrin Herrmann gestellt.
Im zweiten Teil der Veranstaltung haben interessierte Bürger:innen, Kommunalpolitiker“innen, amtliche Tierärzt:innen, Verwaltungsbeamt:innen und sonstige Personen, die sich bereits im Stadttaubenschutz engagieren oder in ihrer Arbeit mit Fragen des Stadttaubenschutzes befasst sind, die Möglichkeit, noch offene Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung versteht sich als Beitrag zur Vermittlung spezieller rechtlicher und biologischer Kenntnisse, die den Engagierten dabei helfen sollen, in ihrer Arbeit vor Ort mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten gestärkt effektiver voranzukommen. Sie will konkrete Argumentationshilfen bieten und Stellschrauben aufzeigen, die Stadttaubenschützer:innen bei ihrer in jeder Hinsicht anspruchsvollen Tätigkeit unterstützen können. Einer der vielen Knackpunkte für erfolgreichen Stadttaubenschutz ist die erfolgreiche Einbindung unterschiedlichster Akteur:innen mit unterschiedlichsten fachlichen Hintergründen und Interessenslagen. Wenn Engagierte mit Diplomatie und Appellen an die ethische Erforderlichkeit des Schutzes auch von Stadttauben an Grenzen stoßen, kann handfestes evidenzbasiertes Wissen sowie die Kenntnis um die juristische Anknüpfungsfähigkeit und Verwertbarkeit dieses Wissens weiterhelfen.
Die Veranstaltung will einen Dialog ermöglichen, um Engagierten Argumentationsmöglichkeiten zur Etablierung kommunaler Stadttaubenschutzkonzepte, finanziert durch die Kommunen, aufzuzeigen. Nicht in diesem Rahmen thematisiert werden sollen Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit von Vergrämungsmaßnahmen, zum Schutz der Gesundheit der Tauben oder der Bevölkerung, zu Details der Errichtung von Stadttaubenschlägen, etc. Bei genügend Interesse an Detailfragen zur praktischen Umsetzung von Stadttaubenschlägen wird hierfür eine eigene Informationsveranstaltung organisiert.

Kostenfreie Anmeldung über Eventbrite

Zu den Autoren des Gutachtens:

Dr. iur. Christian Arleth, juristischer Referent der Stabsstelle der Berliner Landestierschutzbeauftragten

Dr. Arleth ist Volljurist und seit 1.6.2021 juristischer Referent der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten (LTB). Er prüft und berät schwerpunktmäßig in allen Fragen des Tierschutzrechts, entwirft gemeinsam mit der LTB Anträge und Voten für die Hausleitung in tierschutzrelevanten Normsetzungsverfahren, verfasst juristische Stellungnahmen, etc. Er war zuvor bereits dreieinhalb Jahre als Syndikusanwalt für eine internationale Tierrechts-NGO tätig und ist als Mitglied der deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und Unterstützer des Global-Animal-Law-Netzwerks eng mit anderen Anwält:innen der nichtmenschlichen Tiere vernetzt. Er möchte dazu beitragen, bestehende Tierschutzrechte besser durchzusetzen und als Teil der Strömung der Eigenrechte der Natur zu stärkeren, effektiv einklagbaren Rechtspositionen fortzuentwickeln. Bereits im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Syndikusanwalt im Tierschutz war Dr. Arleth intensiv mit rechtlichen Fragen rund um Brieftaubenzucht und Brieftaubenwettflüge sowie kommunalen Pflichten im Bereich des Stadttaubenschutzes befasst.

Dr. med. vet. Jens Hübel, Zusatzbezeichnung Zier-, Zoo- und Wildvögel

Dr. Jens Hübel hat in Leipzig Veterinärmedizin studiert und anschließend an der Klinik für Vögel und Reptilien der Universität Leipzig promoviert und gearbeitet. Seit 2017 ist er als Berater und Gutachter u. a. mit den Schwerpunkten Vögel und Tierschutz tätig. Bereits wiederholt wurde Herr Dr. Hübel mit der Beantwortung von Fragestellungen zu Stadttauben beauftragt. Seit Oktober 2020 baut Herr Dr. Hübel im Hauptberuf den Fachbereich Geflügel im Tierschutzberatungsdienst des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit in Brandenburg auf.