Tierschutzpolitische Forderungen für die bevorstehende Legislaturperiode: Drängende Tierschutzprobleme im Bundesland Berlin

Pressemitteilung vom 01.11.2021

Der Tierschutz ist bereits seit 2002 Staatsziel von Verfassungsrang (Artikel 20a Grundgesetz, Artikel 31 Abs. 2 Verfassung von Berlin). Dennoch wird der Tierschutz nach wie vor allzu oft einseitig als Gegenpol zu wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Interessen dargestellt und diesen in der Konsequenz bei legislativen Entscheidungen leider nicht selten untergeordnet. „Tatsächlich werden wir Menschen damit nicht nur unseren ethischen Pflichten gegenüber anderen Lebewesen nicht gerecht; wir laufen auch Gefahr, chancenreiche Synergieeffekte und win-win-Situationen, die sowohl menschliche als auch tierliche Interessen zu vereinbaren und zu fördern geeignet sind, ungenutzt verstreichen zu lassen“, betont Dr. Herrmann.

Die Berliner Landestierschutzbeauftragte sieht sich verpflichtet, das politische Momentum der bevorstehenden Regierungsbildung aufzugreifen und auf die folgenden in Bundesland Berlin nicht länger tragbaren Tierschutzprobleme hinzuweisen. Die folgenden dringlichen Themen müssen unbedingt mit höchster Priorität in der neuen Legislaturperiode angegangen werden:

1. Berlin endlich zur ‚Hauptstadt der Ersatzmethoden‘ zu Tierversuchen machen: Erarbeitung eines Aktionsplans zum Abbau von Tierversuchen und vollumfänglichem Aufbau der tierversuchsfreien Forschung und Lehre; angemessene, gezielte finanzielle Förderung von innovativer, human-relevanter Forschung ohne Tiere durch das Land Berlin.

2. Stadttauben: Erarbeitung einer (berlinweiten) Taubenschutzverordnung durch die für Tierschutz zuständige Senatsverwaltung; Einsetzung von 12 bezirklichen Taubenschutzbeauftragten mit auskömmlicher Ausstattung zur Umsetzung der neuen Verordnung durch Planung und Umsetzung flächendeckender Taubenschläge zusammen mit ehrenamtlichen Tierschützer:innen.

3. Berliner Wildtiere in Not: Finanzielle Ermöglichung einer zentralen Erstkontaktstelle für Wildtier-Notfälle, Transporte hilfsbedürftiger Wildtiere durch eine vom Land Berlin finanzierte Ambulanz, vorübergehende Versorgung sowie Unterbringung in einer Auffangstation mit anschließender Wiederauswilderung.

4. Unterstützung finanziell benachteiligter Berliner:innen bei der Versorgung ihrer tierlichen Begleiter:innen durch institutionelle Förderung der Berliner Tiertafel.

5. Überarbeitung der Berliner Ernährungsstrategie: Unsere tierproduktlastige Ernährungsweise und ihre dramatischen Folgen für Mensch, Tier und Klima erfordern einen klaren Fokus auf pflanzenbasierte Ernährung. Ohne eine Ernährungswende – und entsprechend ohne eine Agrarwende – kann der Klimakollaps nachweislich nicht gestoppt werden.

Die detaillierte Stellungnahme können Sie unter folgender Internetadresse abrufen: https://www.berlin.de/lb/tierschutz/stellungnahmen/artikel.1080602.php

Bei Rückfragen: Dr. Kathrin Herrmann, Berliner Landestierschutzbeauftragte, Tel. (030) 9013 3212, E-Mail: tierschutzbeauftragte@senjustva.berlin.de

Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Salzburger Straße 21-25, D-10825 Berlin