Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 16.06.2020 eine Verordnung vorgelegt, der der Bundesrat am 03.07.2020 zugestimmt hat. Diese sieht vor, dass Haustiere wie Hunde und Katzen, die sich mit dem neu entdeckten Coronavirus infiziert haben, künftig den Behörden gemeldet werden müssen.
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, schreibt dazu auf seiner Homepage:
“Eine Meldepflicht hilft dabei, die mögliche Rolle von gehaltenen Tieren in der Corona-Pandemie besser zu verstehen, gegebenenfalls ihre Relevanz als Überträger besser einordnen zu können und weitere Informationen zu Ansteckungsszenarien zu gewinnen.”
Und weiter:
“Eine Meldepflicht ist eine Informationspflicht über den Nachweis der Infektion bei einem Tier. Es besteht aber keine Untersuchungspflicht. Im Falle eines positiven Ergebnisses muss das Labor oder der Tierarzt dies dem Veterinäramt mitteilen. Das Veterinäramt meldet den Fall an das Tierseuchennachrichtensystem (TSN). Es handelt sich also um eine reine Informationspflicht. Aus der Meldepflicht selbst ergeben sich keine Bekämpfungsmaßnahmen. Allerdings kann das Veterinäramt Maßnahmen wie Quarantäne anordnen. […] Die Kosten für die Untersuchung trägt üblicherweise die Tierbesitzerin/ der Tierbesitzer. Wenn ein besonderes wissenschaftliches Interesse am Testergebnis besteht und ein Verdacht auf eine Infektion begründet ist, kann mit dem Veterinäramt über eine Übernahme der Kosten gesprochen werden.“
Klar betont werden muss aber, dass für Haustierhalterinnen und -halter keine Pflicht besteht, ihre Tiere testen zu lassen. Dies ist nur dann sinnvoll, wenn das Tier klinische Symptome zeigt.
Weitergehende Informationen (Stand: 26.06.2020) des Friedrich-Löffler-Instituts zu dieser und den folgenden Fragen finden Sie unter:
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie unter:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/096-corona-haustiere.html