Parkvignetten für pflegende Angehörige

Strafzettel

Für viele Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, ist das Auto ein unverzichtbares Hilfsmittel. Allerdings können unterschiedliche Parkregelungen in den einzelnen Berliner Bezirken zu Verwirrung führen und zusätzliche Parkgebühren verursachen.

In vielen Berliner Bezirken haben pflegende Angehörige unter Umständen die Möglichkeit, eine Parkvignette zu beantragen, durch welche sie im Bezirk der pflegebedürftigen Person kostengünstig parken können.
Rechtliche Grundlage stellen hierbei die Ausnahmegenehmigungen in der Parkraumbewirtschaftung nach § 46 STVO dar.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, wie pflegende Angehörige in den verschiedenen Berliner Bezirken eine Parkvignette oder eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von Parkgebühren beantragen können.

Die benötigten Unterlagen und anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte den Anträgen oder den Internetseiten der Bezirksämter. Bei weiteren Fragen können Sie sich an die zuständigen Bezirksämter unter den aufgeführten Kontaktdaten wenden.

Charlottenburg-Wilmersdorf

Die Antragstellung erfolgt formlos beim Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf.
E-Mail an das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Friedrichshain-Kreuzberg

Die Antragstellung erfolgt formlos beim Straßen- und Grünflächenamt der Straßenverkehrsbehörde.
E-Mail an das Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg

Auf der Homepage des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg können die wichtigsten Informationen zur Parkraumbewirtschaftung abgerufen werden, einschließlich Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ).

Mitte

Im Bezirk Mitte muss der “Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für Personen in Schichtarbeit oder aus gesundheitlichen Gründen” gestellt werden. Diesen finden Sie auf der Internetseite des Bezirksamtes Mitte unter dem Abschnitt „Ausnahmegenehmigungen für Berufspendelnde & für die private Pflege von Angehörigen“.

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich an die Vignettenstelle des Bezirksamtes wenden.
E-Mail an die Vignettenstelle des Bezirksamtes Mitte

Neukölln

Die Antragstellung erfolgt formlos beim Ordnungsamt Neukölln.
E-Mail an das Ordnungsamt Neukölln

Pankow

Im Bezirk Pankow muss der “Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 STVO” gestellt werden. Diesen finden Sie auf der Internetseite des Bezirksamtes Pankow.

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Pankow wenden.
E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Pankow

Spandau

Die Antragstellung erfolgt formlos bei der Straßenverkehrsbehörde Spandau.
E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde Spandau

Steglitz-Zehlendorf

Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf muss der “Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) private Pflege” gestellt werden. Diesen finden Sie auf der Internetseite des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf.

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf wenden.
E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde Steglitz-Zehlendorf

Tempelhof-Schöneberg

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg muss der “Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung – Pflege eines nahen Familienmitglieds” gestellt werden. Diesen finden Sie auf der Internetseite des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf.

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg wenden.
E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde Tempelhof-Schöneberg

Bezirke ohne Parkraumbewirtschaftung

In den folgenden Bezirken gibt es keine Parkraumbewirtschaftung:

  • Lichtenberg
  • Marzahn-Hellersdorf
  • Reinickendorf
  • Treptow-Köpenick

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Pflegebeauftragte des Landes Berlin

Prof. Dr. Sinja H. Meyer-Rötz