Die Antragstellung erfolgt formlos beim Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf.
E-Mail an das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Parkvignetten für pflegende Angehörige
Bild: Daniel Hohlfeld / Fotolia.com
Für viele Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, ist das Auto ein unverzichtbares Hilfsmittel. Allerdings können unterschiedliche Parkregelungen in den einzelnen Berliner Bezirken zu Verwirrung führen und zusätzliche Parkgebühren verursachen.
In vielen Berliner Bezirken haben pflegende Angehörige unter Umständen die Möglichkeit, eine Parkvignette zu beantragen, durch welche sie im Bezirk der pflegebedürftigen Person kostengünstig parken können.
Rechtliche Grundlage stellen hierbei die Ausnahmegenehmigungen in der Parkraumbewirtschaftung nach § 46 STVO dar.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, wie pflegende Angehörige in den verschiedenen Berliner Bezirken eine Parkvignette oder eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von Parkgebühren beantragen können.
Die benötigten Unterlagen und anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte den Anträgen oder den Internetseiten der Bezirksämter. Bei weiteren Fragen können Sie sich an die zuständigen Bezirksämter unter den aufgeführten Kontaktdaten wenden.
Inhaltsverzeichnis
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Pflegebeauftragte des Landes Berlin
Prof. Dr. Sinja H. Meyer-Rötz
- Tel.: (030) 9028-2345
- Fax: (030) 9028-2346
- E-Mail E-Mail an die Pflegebeauftragte