Die Pflegebeauftragte des Landes Berlin in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

DGS-Video: Die Pflegebeauftragte des Landes Berlin

DGS-Video: Die Pflegebeauftragte des Landes Berlin

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Videoinhalt zum Nachlesen: Die Pflegebeauftragte des Landes Berlin

Seit dem 1. September gibt es im Land Berlin zum ersten Mal eine Pflegebeauftragte. Prof. Dr. Sinja H. Meyer-Rötz hat dieses Amt kommissarisch übernommen.

Das Amt

Die Pflegebeauftragte setzt sich aktiv für die Belange pflegebedürftiger Menschen und ihren (pflegenden) An- und Zugehörigen im Land Berlin ein und fördert das gesellschaftliche Verständnis für deren Lebens- und Problemlagen. Die Pflegebeauftragte ist dabei in ihrer Funktion von der Politik und Verwaltung unabhängig.

Zu den Hauptaufgaben der Pflegebeauftragten gehören:
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Interessen und Bedarfe pflegebedürftiger Menschen und ihrer (pflegenden) An- und Zugehörigen im Land Berlin
  • Vernetzung und Dialog mit pflegebedürftigen Menschen und (pflegenden) An- und Zugehörigen bzw. deren Interessenvertretungen
  • Vernetzung mit den Beratungs- und Unterstützungsstrukturen im Land Berlin
  • Beratung von Politik und Verwaltung
  • aktive Gremienarbeit

Das Büro der Pflegebeauftragten

Das Büro der Pflegebeauftragten ist Anlaufstelle für Anliegen und Beschwerden von pflegebedürftigen Menschen und ihren pflegenden An- und Zugehörigen. Das Büro unterstützt durch Empfehlungen und gibt Anliegen gegebenenfalls an die passenden Stellen im Sinne einer Lotsenfunktion weiter. Das Büro ist zunächst an drei Werktagen telefonisch und schriftlich für Anfragen und Anliegen erreichbar. Die aktuellen Sprechzeiten und Kontaktinformationen finden Sie auf der Internetseite des Büros der Pflegebeauftragten des Landes Berlin unter:
https://www.berlin.de/lb/pflege/ueber-die-pflegebeauftragte/das-buero/

Für gehörlose Menschen bietet die Pflegebeauftragte digitale und persönliche Gesprächstermine an, sofern eine dolmetschende Person diese zur Unterstützung begleitet.

Das Angebot ist kostenfrei, erfolgt in einem vertraulichen Rahmen und wird auf Wunsch der anfragenden Person anonym behandelt. Zu allen eingehenden Anfragen erfolgt ein Monitoring, welches Grundlage für eine jährliche Berichtslegung an das Berliner Abgeordnetenhaus ist. Dadurch wird auf die Themenfelder und Problemlagen pflegebedürftiger Menschen und ihrer (pflegenden) An- und Zugehörigen aufmerksam gemacht.

Wer kann sich an das Büro der Pflegebeauftragten wenden?
  • Pflegebedürftige Menschen und (pflegende) An- und Zugehörige
  • Menschen mit Anliegen im Vorfeld von Pflege
  • Betreuerinnen und Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte sowie Bezugspersonen von Pflegebedürftigen, bspw. Nachbarinnen und Nachbarn
  • Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen oder eine Fragestellung im Bereich Pflege äußern möchten

DGS-Video: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

DGS-Video: Erklärung zur Barrierefreiheit

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Videoinhalt zum Nachlesen: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Allgemein und gesetzliche Grundlage

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?
Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:

  1. Barrierefrei
  2. Teilweise barrierefrei
  3. Nicht barrierefrei

Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?

Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle.

Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)

Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung:
05.12.2024

Feedback zur digitalen Barrierefreiheit

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Pflegebeauftragte des Landes Berlin

Prof. Dr. Sinja H. Meyer-Rötz