Seit dem 1. September gibt es im Land Berlin zum ersten Mal eine Pflegebeauftragte. Prof. Dr. Sinja H. Meyer-Rötz hat dieses Amt kommissarisch übernommen.
Das Amt
Die Pflegebeauftragte setzt sich aktiv für die Belange pflegebedürftiger Menschen und ihren (pflegenden) An- und Zugehörigen im Land Berlin ein und fördert das gesellschaftliche Verständnis für deren Lebens- und Problemlagen. Die Pflegebeauftragte ist dabei in ihrer Funktion von der Politik und Verwaltung unabhängig.
Zu den Hauptaufgaben der Pflegebeauftragten gehören:- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Interessen und Bedarfe pflegebedürftiger Menschen und ihrer (pflegenden) An- und Zugehörigen im Land Berlin
- Vernetzung und Dialog mit pflegebedürftigen Menschen und (pflegenden) An- und Zugehörigen bzw. deren Interessenvertretungen
- Vernetzung mit den Beratungs- und Unterstützungsstrukturen im Land Berlin
- Beratung von Politik und Verwaltung
- aktive Gremienarbeit
Das Büro der Pflegebeauftragten
Das Büro der Pflegebeauftragten ist Anlaufstelle für Anliegen und Beschwerden von pflegebedürftigen Menschen und ihren pflegenden An- und Zugehörigen. Das Büro unterstützt durch Empfehlungen und gibt Anliegen gegebenenfalls an die passenden Stellen im Sinne einer Lotsenfunktion weiter. Das Büro ist zunächst an drei Werktagen telefonisch und schriftlich für Anfragen und Anliegen erreichbar. Die aktuellen Sprechzeiten und Kontaktinformationen finden Sie auf der Internetseite des Büros der Pflegebeauftragten des Landes Berlin unter:
https://www.berlin.de/lb/pflege/ueber-die-pflegebeauftragte/das-buero/
Für gehörlose Menschen bietet die Pflegebeauftragte digitale und persönliche Gesprächstermine an, sofern eine dolmetschende Person diese zur Unterstützung begleitet.
Das Angebot ist kostenfrei, erfolgt in einem vertraulichen Rahmen und wird auf Wunsch der anfragenden Person anonym behandelt. Zu allen eingehenden Anfragen erfolgt ein Monitoring, welches Grundlage für eine jährliche Berichtslegung an das Berliner Abgeordnetenhaus ist. Dadurch wird auf die Themenfelder und Problemlagen pflegebedürftiger Menschen und ihrer (pflegenden) An- und Zugehörigen aufmerksam gemacht.
Wer kann sich an das Büro der Pflegebeauftragten wenden?- Pflegebedürftige Menschen und (pflegende) An- und Zugehörige
- Menschen mit Anliegen im Vorfeld von Pflege
- Betreuerinnen und Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte sowie Bezugspersonen von Pflegebedürftigen, bspw. Nachbarinnen und Nachbarn
- Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen oder eine Fragestellung im Bereich Pflege äußern möchten