Die Pflegebeauftragte setzt sich aktiv, u.a. durch Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, für die Belange der Zielgruppen ein und fördert das gesellschaftliche Verständnis für deren Lebens- und Problemlagen. Des Weiteren hört die Pflegebeauftragte die Interessenvertretungen aus der Pflegelandschaft (wie z.B. Seniorenvertretungen, Vereine, Verbände). Die Pflegebeauftragte nimmt darüber hinaus die rechtlich verankerten Aufgaben im Rahmen des Landespflegeausschusses wahr und berät die politische Hausleitung sowie die Verwaltung.
Hauptaufgaben der Pflegebeauftragten
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Interessen und Bedarfe der pflegebedürftigen Menschen und (pflegenden) An- und Zugehörigen im Land Berlin
- Vernetzung und Dialog mit pflegebedürftigen Menschen und (pflegenden) An- und Zugehörigen bzw. deren Interessenvertretungen
- Vernetzung mit den Beratungs- und Unterstützungsstrukturen im Land Berlin
- Beratung von Politik und Verwaltung
- aktive Gremienarbeit
Die Pflegebeauftragte des Landes Berlin ist in ihrer Funktion von der Verwaltung unabhängig.