Das Amt

Pflege steht auf einer Tafel

Die Pflegebeauftragte des Landes Berlin vertritt die Interessen pflegebedürftiger Menschen und (pflegender) An- und Zugehöriger im Land Berlin und verschafft deren Anliegen im gesellschaftlichen und politischen Umfeld angemessene Berücksichtigung.

Das Amt wurde im Juni 2024 eingerichtet.

Die Interessen und Belange von Pflegebedürftigen und (pflegenden) An- und Zugehörige stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit.
Prof. Dr. Sinja H. Meyer-Rötz

Das Amt der Pflegebeauftragten

Die Pflegebeauftragte setzt sich aktiv, u.a. durch Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, für die Belange der Zielgruppen ein und fördert das gesellschaftliche Verständnis für deren Lebens- und Problemlagen. Des Weiteren hört die Pflegebeauftragte die Interessenvertretungen aus der Pflegelandschaft (wie z.B. Seniorenvertretungen, Vereine, Verbände). Die Pflegebeauftragte nimmt darüber hinaus die rechtlich verankerten Aufgaben im Rahmen des Landespflegeausschusses wahr und berät die politische Hausleitung sowie die Verwaltung.

Hauptaufgaben der Pflegebeauftragten

  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Interessen und Bedarfe der pflegebedürftigen Menschen und (pflegenden) An- und Zugehörigen im Land Berlin
  • Vernetzung und Dialog mit pflegebedürftigen Menschen und (pflegenden) An- und Zugehörigen bzw. deren Interessenvertretungen
  • Vernetzung mit den Beratungs- und Unterstützungsstrukturen im Land Berlin
  • Beratung von Politik und Verwaltung
  • aktive Gremienarbeit

Die Pflegebeauftragte des Landes Berlin ist in ihrer Funktion von der Verwaltung unabhängig.

Jährlicher Bericht ans Abgeordnetenhaus Berlin

Um die Problemlagen der Zielgruppen zu veranschaulichen und Politik und Verwaltung auf notwendige Handlungsschritte hinzuweisen, veröffentlicht die Pflegebeauftragte einen jährlichen Bericht an das Abgeordnetenhaus Berlin.
Der Bericht wird erstmalig zum 31.03.2025 erscheinen und die Anfragen an die Geschäftsstelle der Pflegebeauftragten aufgreifen sowie Erkenntnisse weiterer Beratungs- und Unterstützungsstrukturen einbeziehen. Im Zusammenschluss sollen datenbasiert wesentliche Problemfelder hinsichtlich der aktuellen Versorgungssituation und notwendiger Weiterentwicklungsbedarf aufgezeigt werden.

Gremien

Landespflegeausschuss

Die Pflegebeauftragte ist stimmberechtigtes Mitglied im Landespflegeausschuss und vertritt dort gemeinsam mit weiteren Akteuren die Gruppe der Pflegebedürftigen und deren (pflegende) An- und Zugehörige. Der Landespflegeausschuss ist das zentrale Gremium des Landes Berlin, das sich mit der Weiterentwicklung der Hilfe-, Unterstützungs- und Beratungsstrukturen im Rechtskreis der Pflegeversicherung (SGB XI) sowie der Gestaltung und Lösung pflegepolitischer Themen im Land Berlin befasst.

Weitere Informationen zum Landespflegeausschuss

Mehr zur Pflegebeauftragten in Gebärdensprache

Erfahren Sie mehr zum Amt, zu den Aufgaben und zur Geschäftsstelle der Pflegebeauftragten in Gebärdensprache.
Video zur Pflegebeauftragten in Gebärdensprache

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Pflegebeauftragte des Landes Berlin

Prof. Dr. Sinja H. Meyer-Rötz