Über 25-jährige

Zwei Personen im Gespräch mit einer Frau am Besprechungstisch

Um Sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren, entwickelt das Jobcenter gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zur Jobsuche. Im ersten Schritt wird Ihre persönliche Situation besprochen und festgestellt, über welche Fähigkeiten Sie verfügen, wie Sie Ihre Chancen durch Weiterbildung erhöhen und welche Maßnahmen für Sie sinnvoll sein können.

Die Ergebnisse werden in einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Gemeinsam wird mit Ihnen nach passenden Stellenangeboten oder Alternativen, bspw. eine Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen gesucht.

Es wird mit Ihnen die Beendigung Ihrer Hilfebedürftigkeit angestrebt. Dies bedeutet, dass Sie alle Möglichkeiten nutzen, um dieses Ziel zu erreichen. Grundsätzlich wird von Ihnen eine aktive Mitarbeit bei der Stellensuche erwartet. Dazu gehört, dass Sie sich selbst um eine zumutbare Arbeitsstelle bemühen, auch wenn diese nicht Ihrem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht oder der Beschäftigungsort weiter entfernt ist. Sie wirken an allen Maßnahmen tatkräftig mit, die Ihre Eingliederung unterstützen.

Die Berliner Jobcenter bieten eine Vielzahl von Förderungen:

  • Förderung aus dem Vermittlungsbudget (Unter anderem können folgende Kosten erstattet werden: Bewerbungen, Mobilität inkl. Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Nachweise, Zertifikate etc.)
  • Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in einem Betrieb oder bei einem Qualifizierungsträger
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung (notwendige Anpassungsqualifizierungen/ Umschulungen)
  • Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben (Beratung, Vermittlung und notwendige Qualifizierung)
  • Förderung der Selbständigkeit
  • Einstellungshilfen durch Eingliederungszuschuss (Lohnkostenzuschuss an einen Arbeitgeber bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung)
  • Förderung über Sonderprogramme für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab 50 Jahre

Bitte beachten Sie:

Wenn Kosten entstehen ist es notwendig, diese immer vorher schriftlich oder mündlich bei Ihren persönlichen Ansprechpartnern im Jobcenter zu beantragen. Nur dann können Ihnen anfallende Kosten, wie z.B. die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch, erstattet werden.