Einmalige Leistungen

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Einmalige Leistungen

Mit der Regelleistung wird der laufende Unterhaltsbedarf sichergestellt. Darüber hinaus können einmalige Leistungen erbracht werden für die:

  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattung für Bekleidung (einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt)

Diese einmaligen Leistungen werden als Geldleistung oder auch als Sachleistung (Gutscheine) gewährt. Es kann auch ein Pauschalbetrag festgelegt werden.

Einen Anspruch auf diese Leistungen haben Sie auch, wenn Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten, aber kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf voll abzudecken. Dabei kann aber Einkommen der nächsten sechs Monate nach der Entscheidung mit berücksichtigt werden.