Regelbedarf (Regelleistung)

Hände mit Stift und Taschenrechner über Geschäftsunterlagen mit Tabellen

Regelbedarf (Regelleistungen)

Allen Leistungsberechtigten stehen gewisse Regelbedarfe zu, wenn sie hilfebedürftig sind, d. h. wenn Leistungsberechtigte die folgenden Beträge aus eigenen Mitteln nicht aufbringen können:

  • Alleinstehende / Alleinerziehende

    502 Euro

  • Paare je Partner*in / Bedarfsgemeinschaften

    451 Euro

  • Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern

    402 Euro

  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

    420 Euro

  • Kinder von 6 bis 13 Jahren

    348 Euro

  • Kinder von 0 bis 5 Jahren

    318 Euro