Inhaltsspalte
Regelleistung
- Jedem Leistungsberechtigten stehen gewisse Regelbedarfe zu, wenn sie hilfebedürftig sind, d.h. wenn Leistungsberechtigte die folgenden Beträge aus eigenen Mitteln nicht aufbringen können.
Aktuell geltende Regelsätze SGB II:
Höhe der Regelleistungen nach § 20 SGB II:
-
Alleinstehende, Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigem Partner
424,00 EURO
-
Volljähriger Partner
382,00 EURO
-
Sonstige Angehörige ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
339,00 EURO
-
Kinder bzw. Jugendliche ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
322,00 EURO
-
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
302,00 EURO
-
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
245,00 EURO
- Die Regelleistung ist eine Pauschale, die laufende und einmalige Bedarfe abdeckt. Dabei ist der Bedarf für Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Energie und die Bedürfnisse des täglichen Lebens in Bezug auf Umwelt und Teilnahme Kultur berücksichtigt.
- Ihnen eventuell zustehende Mehrbedarfe finden Sie unter dieser Rubrik
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte und des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin.
- Tel.:
- (030) 5555 44 - 2222
- Fax:
- (030) 5555 44 - 1003
Öffnungszeiten
-
Wir sind weiter online und telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen können Sie auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.