Selbstständige

Existenzgründung

Bezieher von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit sind grundsätzlich anspruchsberechtigt auf Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII), wenn das Einkommen aus der Selbstständigkeit nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichend ist.

Im Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg erfolgt die Betreuung von Selbstständigen, die unterstützend auf Leistungen nach dem SGBII angewiesen sind, in einem gesonderten Team. Dadurch kann ein konzentriertes Fachwissen sichergestellt werden.

Wer sich bereits im Leistungsbezug befindet und seinen Lebensunterhalt künftig mit Einkünften aus einer Selbstständigkeit bestreiten möchte:

  • erhält zunächst in dem Sonderteam ein ausführliches Gründungsberatungsgespräch. In diesem Gespräch wird das Gründungsvorhaben besprochen. Darüber hinaus erhält jede/r Kunde/in umfangreiche Informationen zum weiteren Vorgehen
  • um eine Markteinschätzung für eine künftige Tragfähigkeit der Gründungsidee zu erhalten, werden in der Regel externe Berater/innen eingeschaltet, die zusammen mit dem/r potenziellen Existenzgründer/innen das gesamte Konzept prüfen
  • bei positiver Einschätzung des externen Beraters erhalten alle Existenzgründer/innen die Möglichkeit ihre Selbständigkeit zunächst für zwei Jahre auszuüben

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen, dafür zu sorgen, dass Sie mit den besten Voraussetzungen in die Selbständigkeit gehen und somit künftig Ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können.