Der Hauptpersonalrat und die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung wenden sich mit großer Sorge an die Dienstkräfte und die Öffentlichkeit: Die Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten im Land Berlin ist in einem Kernbereich akut gefährdet.
Seit vielen Jahren stützt sich die Verwaltungsakademie – Landesamt für Aus- und Fortbildung – Interne Beratung (VAk) bei der Durchführung der dienstbegleitenden Unterweisung auf Kolleg*innen aus der Berliner Verwaltung, die im Nebenamt ihr Wissen und ihre Praxiserfahrung an die Auszubildenden weitergeben. Dieses bewährte System gerät nun an seine Grenzen. Immer mehr Dozierende sind in den Ruhestand gegangen, gleichzeitig konnten nicht genügend Nachfolgende gewonnen werden.
Besonders dramatisch ist die Lage in den Fächern Arbeits-/Tarifrecht sowie Dienstrecht. Diese Themen bilden die Grundlage für das gesamte spätere berufliche Handeln. Schon ab Herbst 2025 wird es nicht mehr möglich sein, alle Auszubildenden in diesen Rechtsgebieten vollständig zu unterrichten.
Damit entstehen gravierende Lücken in der Qualifizierung, die durch verstärktes Selbststudium oder eine Reduzierung der Präsenzangebote nicht aufgefangen werden können. Wer die Ausbildung in diesen Bereichen ausdünnt, gefährdet nicht nur die Berufsperspektiven der Auszubildenden, sondern schwächt auch die Leistungsfähigkeit der Verwaltung insgesamt.
Der Hauptpersonalrat und die Haupt-JAV stellen deshalb unmissverständlich klar, dass ein solcher Qualitätsverlust nicht hinnehmbar ist. Die jungen Menschen, die sich für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst entscheiden, haben ein Recht auf eine fundierte und vollständige Ausbildung. Sie sind die Kolleg*innen von morgen. Ihre Qualifikation entscheidet über die Zukunftsfähigkeit der Berliner Verwaltung.
Um die Ausbildung zu sichern, braucht es jetzt gemeinsames Handeln. Die Dienststellenleitungen müssen in ihren Häusern gezielt geeignete Dienstkräfte ansprechen und ermutigen, einen Lehrauftrag an der Verwaltungsakademie zu übernehmen. Die VAk ihrerseits hat die Aufgabe, neue Dozierende zu gewinnen, fachlich zu begleiten und den Einstieg in die Lehrtätigkeit zu erleichtern. Auch die Hauptverwaltung ist gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter zu verbessern und Anreize für die Übernahme von Lehraufträgen zu schaffen.
Für alle Interessierten gilt: Vorerfahrungen in der Lehre sind nicht erforderlich. Die VAk stellt Lehrpläne und Lehrmaterialien bereit und unterstützt mit didaktischer Qualifizierung. Ein Lehrauftrag im Arbeits- oder Dienstrecht umfasst in der Regel 16 Doppelstunden einschließlich Klausur. Das Honorar beträgt 75 Euro je Doppelstunde. Bis zu einer jährlichen Honorarsumme von 3.000 Euro sind diese Einkünfte steuerfrei (sogenannte Übungsleiterpauschale). Für beamtete Dienstkräfte wurde mit der Änderung des § 64 Landesbeamtengesetz die Möglichkeit geschaffen, bis zu zwei Stunden Lehrtätigkeit auf die reguläre Arbeitszeit anzurechnen. Für Tarifbeschäftigte wird eine entsprechende Regelung derzeit geprüft. Die VAk informiert ausführlich über die Rahmenbedingungen der Dozententätigkeit auf ihrer Internetseite unter (www.berlin.de/vak).