HPR Aktuell Info: Bodycam 2.0 - die Zukunft! Die Sicherheit?

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Die Polizei Berlin hat mit vielen Sachverhalten zu tun, die gehäuft in Angriffen gegen die eigenen Beschäftigten münden. Leider ist dies auch bei den Rettungsdiensten keine Seltenheit mehr und breitet sich insgesamt im öffentlichen Dienst aus. Wie dem also entgegentreten? Die Politik hat also im März 2021 entschieden, die Bodycam muss her für die Polizei und erstmalig in Deutschland auch für die Feuerwehr.

Im Sommer 2021 sollte es dann ganz schnell gehen und die am Körper getragene Kamera, kurz: Bodycam, in Berlin eingeführt werden. Nach einem holprigen Start, bedingt durch nicht vollständig vorgelegten Unterlagen der Senatsinnenverwaltung, stimmten wir der Einführung der ersten 30 Geräte am 03.08.2021 zu. Die erste Phase sollte ursprünglich bis 31. März diesen Jahres andauern. Auch hier kam es in Berlin wieder einmal anders, allerdings lag es diesmal am Ausschreibungsverfahren und nicht an der Verwaltung.

Für die zweite Stufe der Erprobungsphase wird die Anzahl der Bodycams von 30 auf insgesamt 300 Geräte erhöht und es werden nun stadtweit bei der Feuerwehr 10 Dienststellen mit 50 Bodycams und 15 Dienststellen bei der Polizei mit 250 Geräten ausgestattet.

Warum neue Geräte? In der Phase I konnten die Kolleginnen und Kollegen der Erprobungsdienststellen die Vor- und Nachteile am neuen Einsatzmittel testen. Der stetige Austausch des HPR mit den Beschäftigten sowie den örtlichen Personalräten führte zur Erkenntnis, dass die in Phase I genutzten Geräte Optimierungsbedarf haben. Die gewonnenen Informationen flossen durch uns direkt in den Ausschreibungsprozess mit ein. Eine längere Akkulaufzeit oder eine bessere Handhabung sind nur zwei genannte Beispiele. Nicht ausgeschlossen ist, dass ebenso mit den neuen Geräten Hinweise für weitere Verbesserungen erfolgen können.

Die dem HPR neu vorgelegten Unterlagen für die Phase II wurden sukzessive mit der Innenverwaltung abgearbeitet und nach Erfüllung aller ausstehenden Kriterien den besseren Kameras zugestimmt.

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Senator Wesener und HPR-Vorsitzende Daniela Ortmann

Parallel zur Einführung der neuen Geräte galt es zudem, Fragen zur Anwendung oder eben auch Nichtanwendung der Bodycams zu regeln.

Straftaten, die in der eigenen Wohnung geschehen, wie z. B. bei häuslicher Gewalt oder deren Folgen, dürfen nach derzeitiger Rechtslage mit der Bodycam nicht gerichtsfest videografisch dokumentiert werden.
Die Nutzungsmöglichkeiten sind im § 24 c Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Berlin klar geregelt.
Wir sind fest davon überzeugt, dass das Einsatzmittel nicht nur bei Straftaten im öffentlichen Raum als Beweismittel von Bedeutung sein kann. Nein, vielmehr ist der Hinweis auf das Einschalten der Bodycam ein Deeskalationsfaktor, der nicht zu unterschätzen ist. Unser Wunsch ist eine Reduzierung von Angriffen auf die Beschäftigten im Landesdienst. Die Nutzung dieses Einsatzmittels kann dazu beitragen, wie es Erfahrungen anderer Polizeibehörden der Länder und des Bundes zeigen. Die dazugehörige Dokumentation des Tragens und einer wissenschaftlichen Evaluation halten wir für zielführend.

Neue Einsatzmittel können dazu führen, dass neben gesetzlichen Regelungen auch noch entsprechende Rahmen durch Dienstvereinbarungen oder Dienstanweisungen geschaffen werden müssen. Im Einvernehmen mit den Häusern Inneres und Finanzen, wurde sich in diesem Fall darauf verständigt, eine Rahmendienstvereinbarung miteinander abzuschließen. Seit der Einführung der Bodycam verhandelten wir, um den bestmöglichen Schutz und eine rechtssichere Anwendung für unsere Kolleginnen und Kollegen zu erzielen. Diese Verhandlungen münden in der jetzt vorliegenden und unterschriebenen Rahmendienstvereinbarung.

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Senatorin Spranger bei der Unterschrift

Die gesetzliche Planung sieht vor, dass dem Abgeordnetenhaus am 31.März 2023 der Evaluationsbericht vorgelegt werden muss, diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die Humboldt-Universität zu Berlin.
Die zweite Erprobungsphase der Bodycam soll mit Ablauf des 01. April 2024 enden.

Ob damit auch die Geschichte der Bodycam endet oder fortgeschrieben wird, liegt in den Händen der Politik. Eine Anpassung des ASOG könnte ja die bisher herrschenden Schranken des Einsatzes, wie zum Beispiel in Wohnungen bei häuslicher Gewalt, noch einmal hinterfragen.

Fortsetzung folgt!

  • Daniela Ortmann
    Vorsitzende des Hauptpersonalrates

  • Enrico Strenioch
    Mitglied des Hauptpersonalrates

    Christian Hanisch
    Mitglied des Hauptpersonalrates

HPR-Aktuell Info vom 09.12.2022 als Download

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    PDF-Dokument (284.6 kB) - Stand: 09.12.2022