Die RDV LADG ist unterschrieben!
Bild: HPR
Die Berliner Verwaltung bekennt sich zu einem wertschätzenden Umgang mit Vielfalt und dazu, jeglicher Diskriminierung entschieden entgegenzutreten. Einen Beitrag dazu soll das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) leisten.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren wurde festgelegt, dass mit dem Hauptpersonalrat eine Dienstvereinbarung zum Gesetz abzuschließen ist, welche das Verwaltungsverfahren näher regelt, aber auch die Rechte und Pflichten der Beschäftigten konkreter fasst.
Nach intensiven Verhandlungen wurde heute die Rahmendienstvereinbarung zum Landesantidiskriminierungsgesetz (RDV LADG) von dem Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Dr. Dirk Behrendt, dem Senator für Finanzen und Personal Dr. Matthias Kollatz und natürlich der HPR-Vorsitzenden Daniela Ortmann unterzeichnet. Damit ist die RDV auch sofort in Kraft getreten.