Mobilfunkausbau

Karte des Landes Berlin mit farblicher Hervoerhebung der abdeckung mit 5G-Mobilfunk. Nur sehr kleine Flächen im Nordwesten und im Grunewald sind nicht mit 5G sondern mit 4G abgedeckt.

Mobilfunk in der Gigabit-Strategie Berlin

Im Handlungsfeld IV der Gigabit-Strategie hat es sich der Berliner Senat zur Aufgabe gemacht, den Ausbau öffentlich nutzbarer Telekommunikationsnetze zu unterstützen. Mittelfristig, bis 2025, soll eine vollständige Versorgung des neuesten Mobilfunkstandards 5G für alle Haushalte, Unternehmensstandorte und oberirdischen Verkehrswege realisiert werden.

Das Land Berlin verfügt mittlerweile mit 99,71% (Stand 04/2024) über ein nahezu flächendeckendes 5G-Netz. Im bundesweiten Vergleich nimmt das Land Berlin eine Vorreiterrolle ein und liegt auf dem zweiten Platz aller Bundesländer hinter dem Stadtstaat Bremen (Quelle: Mobilfunk-Monitoring, Bundesnetzagentur, 04/2024).

Damit der Versorgungsstand beim Mobilfunk in Berlin nicht nur gut bleibt, sondern noch besser wird, sieht die Gigabit-Strategie verschiedene Maßnahmen vor. Denn es braucht regelmäßig neue Antennenstandorte, wenn alte wegfallen oder das Netz verbessert wird. Außerdem benötigt der Mobilfunkausbau aufgrund seiner Komplexität und der Vielzahl an zu beachtenden Regularien und Aspekten viel Abstimmung zwischen allen beteiligten Parteien.

Um den Ausbau und den Erhalt des Mobilfunknetzes zu erleichtern, soll der Mobilfunkausbau daher als Ziel Berlins bei relevanten Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden. Für effiziente Bearbeitungsprozesse der zuständigen Stellen des Landes Berlin sollen Verwaltungsprozesse für Netzbetreiber nach einheitlichen Vorgaben erfolgen. Dies wird mit folgenden Maßnahmen vorangetrieben:

Mobilfunkstandort Kirchturm

Bereitstellung von Immobilien und Flächen

Mobilfunkantennen benötigen je nach Technologie und Ausprägung unterschiedlichen Platzbedarf. Mobilfunkstationen mit großer Reichweite, sogenannte Makrozellenstandorte, werden vor allem an Masten und auf Gebäudedächern realisiert. Berlin hat sich bereit erklärt, landeseigene Flächen und Immobilien für den Mobilfunkausbau zur Verfügung zu stellen.

Zudem bieten sich für neue Antennen aus Sicht der Mobilfunknetzbetreiber Gebäude an, die besonders exponiert oder besonders hoch sind. Nicht selten sind diese in einer geschichtsträchtigen Stadt wie Berlin historischer Natur und unterliegen damit dem Denkmalschutz. Um den Mobilfunkausbau in solchen Fällen trotzdem dann denkmalgerecht durchzuführen, hat die SenWiEnBe gemeinsame mit dem Landesdenkmalamt ein Merkblatt entwickelt.

Alle Infomationen zum Denkmalschutz finden sich hier.

Darstellung der Verteilerung der Scoring-Werte des Mietzinsmodells in Berlin.

Das Mietzinsmodell gibt je nach Standort unterschiedliche Scoring-Werte aus, nach denen der Mietzins bemessen werden kann.

Mustermietvertrag und Mietzinstool

Um die Vermietung von Dachstandorten auf den landeseigenen Liegenschaften zu erleichtern, hat die SenWiEnBe einen Mustermietvertrag sowie ein Mietzinstool entwickelt. Der Mustermietvertrag deckt dabei alle relevanten Regelunsbereiche ab, so dass die vermietende Partei geringere Aufwände bei der Vertragserstellung hat. Das Mietzinstool widerum erlaubt auf Grundlage der Standortdaten eine neutrale Abschätzung eines angemessenen Mietpreises und vereinfacht so für für die Beteiligten die Verhandlungen über eine angemessene Miethöhe.

Interessierte Telekommunikationsnetzbetreiber können sich für die Überlassung der beiden Instrumente an das Gigabit Kompetenz Team (GKT) wenden.

Trägerstrukturen

Bereitstellung physischer Trägerstrukturen

Um den kontinuierlich steigenden Bedarf an Mobilfunkkapazität zu decken, werden zunehmend sogenannte drahtlose Zugangspunkte mit geringer Reichweite eingesetzt. Diese dienen der Kapazitätserhöhung an Orten mit hoher Nutzerzahl, wie Veranstaltungsorten oder belebten Plätzen, und werden an geeigneten Trägerstrukturen wie bspw. Litfaßsäulen und Lichtmasten installiert.

Unter Federführung der SenWiEnBe wurden verschiedene Aufbauvarianten für Trägerstrukturen erarbeitet und erprobt. Die Ergebnisse des Vorhabens staBAK finden Sie hier.

Die SenWiEnBe hat in Zusammenarbeit mit der für den Betrieb der Lichtmasten zuständigen SenMVKU eine Mitnutzungsvereinbarung zur Installation und dem Betrieb ‚drahtloser Zugangspunkte mit geringer Reichweite‘ an Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtungsanlagen erarbeitet. Interessierte Telekommunikationsnetzbetreiber können sich dazu an das Gigabit Kompetenz Team (GKT) wenden.

Grafische darstellung von Immissionen durch Mobilfunk.

Akzeptanzerhöhung und Aufklärung

Mit den vom Land Berlin beauftragten Messungen zum Immissionsschutz schafft das Gigabit-Kompetenz-Team Transparenz über die wissenschaftliche Einordnung des Mobilfunkausbaus hinsichtlich elektromagnetischer Felder.

Die Ergebnisse wurden in der “Berliner Handreichung – Mobilfunk unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes” für die Allgemeinheit aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Mehr Informationen zu diesem Thema, sowie die Handreichung selbst, finden sich hier.