Mobilfunk-Maßnahmen

Handlungsfeld IV: Mobilfunkausbau unterstützen

Neben den Maßnahmen aus den Handlungsfeldern I, II, III und VI, die auf Ausbauzusagen, Geneehmigungshandeln, Rahmenbedingungen und die Synergetische Nutzung von Infrastrukturen abzielen, sind im Handlungsfeld IV: Mobilfunkausbau unterstützen der Gigabit-Strategie weitere speziell auf den Mobilfunk ausgerichtete Maßnahmen definiert. Hier hat es sich der Berliner Senat im zur Aufgabe gemacht, den Ausbau öffentlich nutzbarer Telekommunikationsnetze zu unterstützen. Das Ziel: bis 2025, sollte eine vollständige Versorgung des neuesten Mobilfunkstandards 5G für alle Haushalte, Unternehmensstandorte und oberirdischen Verkehrswege realisiert und darüberhinaus erhalten werden.

Dies wurde und wird mit folgenden Maßnahmen vorangetrieben:

Mobilfunkantennen auf dem Dach der TU Berlin

Mobilfunkantennen auf dem Dach der TU Berlin

Clearingverfahren für Mobilfunkstandorte

Dort, wo Suchkreisanfragen der Mobilfunknetzbetreiber oder Standorterrichter an die Bezirksämter zum Ausbau neuer Standorte festgefahren sind, kann das Gigabit-Kompetenz-Team (GKT) angerufen werden und ein sogenanntes Clearing als Mediator anstoßen. Hier werden ausgewählte Problemfälle von besonderer Relevanz begleitet, die in ihrer Natur geeignet sind, Schlussfolgerungen für generische Ansätze zuzulassen.

Meldungen der Problemfälle nimmt das Gigabit-Kompetenz-Team entgegen.

Darstellung der Verteilerung der Scoring-Werte des Mietzinsmodells in Berlin.

Mietzinstool mit durchschnittlich erzielbarem Mietzins

Mustermietvertrag und Orientierungsrahmen Miete

Um die Vermietung von Dachstandorten auf den landeseigenen Liegenschaften zu erleichtern, hat die SenWiEnBe einen Mustermietvertrag sowie einen “Orientierungsrahmen Miete” für Mobilfunkstandorte entwickelt. Der Mustermietvertrag deckt dabei alle relevanten Regelungsbereiche ab, so dass die vermietende Partei geringere Aufwände bei der Vertragserstellung hat. Das “Orientierungsrahmen Miete” erlaubt auf Grundlage der Standortdaten eine neutrale Abschätzung eines angemessenen Mietpreises und vereinfacht so für die Beteiligten die Verhandlungen über eine angemessene Miethöhe.

Interessierte Telekommunikationsnetzbetreiber können sich für die Übersendung der beiden Instrumente an das Gigabit-Kompetenz-Team wenden.

Mobilfunkstandort Kirchturm

Farblich dem Mauerwerk angepasste Antennen

Denkmalgerechter Mobilfunkausbau

Mobilfunkstationen mit großer Reichweite, sogenannte Makrozellenstandorte, werden vor allem an Masten und auf Gebäudedächern realisiert. Berlin hat sich bereit erklärt, landeseigene Flächen und Immobilien für den Mobilfunkausbau zur Verfügung zu stellen.

Als Standorte für Mobilfunkantennen in dicht besiedelten Städten, sind aus funktechnischer Sicht Gebäude mit exponierter Lage und entsprechender Höhe interessant. Nicht selten unterliegen diese in einer geschichtsträchtigen Stadt wie Berlin dem Denkmalschutz. Um den Mobilfunkausbau in solchen Fällen denkmalgerecht durchzuführen, hat die SenWiEnBe gemeinsam mit dem Landesdenkmalamt ein Merkblatt entwickelt. Infomationen zum Denkmalschutz finden sich hier.

Trägerstrukturen

Kleinzelle an Lichtmast und in Litfaßsäule

Mitnutzung physischer Trägerstrukturen

Um den kontinuierlich steigenden Bedarf an Mobilfunkkapazität zu decken, werden zunehmend sogenannte drahtlose Zugangspunkte mit geringer Reichweite eingesetzt. Diese dienen der Kapazitätserhöhung an Orten mit hoher Nutzerzahl, wie Veranstaltungsorten oder belebten Plätzen, und werden an geeigneten Trägerstrukturen wie bspw. Litfaßsäulen und Lichtmasten installiert.

Die SenWiEnBe hat in Zusammenarbeit mit der für den Betrieb der Lichtmasten zuständigen SenMVKU eine Mitnutzungsvereinbarung zur Installation und dem Betrieb drahtloser Zugangspunkte mit geringer Reichweite an Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtungsanlagen erarbeitet. Interessierte können sich dazu an das Gigabit-Kompetenz-Team wenden.

Grafische darstellung von Immissionen durch Mobilfunk

EMF-Immissionen durch Mobilfunk

Imissionsschutz

Mit den vom Land Berlin beauftragten Messungen zum Immissionsschutz schafft das Gigabit-Kompetenz-Team Transparenz über die wissenschaftliche Einordnung des Mobilfunkausbaus hinsichtlich elektromagnetischer Felder.

Die Ergebnisse wurden in der “Berliner Handreichung – Mobilfunk unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes” für die Allgemeinheit aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Mehr Informationen zu diesem Thema, sowie die Handreichung selbst, finden sich hier.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Mobilfunkausbau und zu Mobilfunktechnologien finden sie hier in unserem Bereich Wissen und Recht.