Im Rahmen der Umsetzung der Gigabit-Strategie setzt das Land Berlin auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau. Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, ergänzt Berlin in unwirtschaftlichen Gebieten den Glasfaserausbau mithilfe finanzieller Fördermittel. Diese Mittel werden nur dort eingesetzt, wo nachgewiesenes Marktversagen vorliegt.
Zur Ermittlung dieses Marktversagens führte das Land Berlin im Rahmen des fortlaufenden Branchendialogs im Jahr 2024 ein Markterkundungsverfahren durch. Um diese Orte dennoch zuverlässig an die Glasfasernetze anzuschließen, hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 am 01.10.2024 Fördermittel beantragt.