Kammergericht verurteilt Syrien-Rückkehrerin wegen Beteiligung an der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (PM 41/2026)

Pressemitteilung vom 06.11.2026

Der für Staatsschutzsachen zuständige 2. Strafsenat des Kammergerichts hat heute eine mittlerweile 35 Jahre alte Angeklagte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen und gegen sie eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verhängt. Der Senat hat den gegen die Angeklagte bestehenden Untersuchungshaftbefehl aufrechterhalten.

Nach den Feststellungen des Senats reiste die Angeklagte am 23. Dezember 2014 über die Türkei nach Syrien, um sich dort der Terrororganisation „Islamischer Staat“ anzuschließen. Die Angeklagte – eine aus Brandenburg stammende und in Berlin aufgewachsene deutsche Staatsangehörige – sei erst wenige Monate vor ihrer Ausreise zum Islam konvertiert und habe sich innerhalb kürzester Zeit radikalisiert. Noch in Berlin habe sie einen aus Tschetschenien stammenden Angehörigen der radikal-islamistischen Szene nach islamischem Ritus geheiratet. Mit diesem habe die Angeklagte zunächst gemeinsam in einer vom IS unentgeltlich zur Verfügung gestellten Wohnung im nordsyrischen Manbidsch gelebt, wo sie – entsprechend der vom IS vorgesehen Rolle der Frau – den Haushalt geführt habe. Nachdem ihr Partner bereits nach kurzer Zeit Syrien verlassen habe, soll die Angeklagte an verschiedenen Orten in Syrien in Frauenhäusern des IS gewohnt haben. Von Syrien aus habe die Angeklagte Kontakt zu einer damals knapp 18-jährigen Freundin aus Berlin gehalten. Ihr gegenüber habe sie die Vorzüge eines Lebens innerhalb der Terrororganisation angepriesen und sie letztendlich von einer Ausreise überzeugt. Im Juni 2015 sei die Freundin nach Syrien eingereist und habe sich dort ebenfalls dem IS angeschlossen. Die Freundin sei bis heute nicht aus Syrien zurückgekehrt. Ihr Verbleib sei ungeklärt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit, aber nicht sicher feststellbar, sei die Freundin in Syrien ums Leben gekommen.

Die Angeklagte hielt sich bis zuletzt im Herrschaftsgebiet des IS auf. Im März 2019 habe sie sich schließlich kurdischen Kräften der Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) ergeben. Sie sei anschließend im Lager Al-Hol interniert gewesen, von wo aus ihr schließlich im Jahr 2020 die Flucht in die Türkei gelungen sei. Im April 2026 sei sie schließlich nach Deutschland eingereist. Sie sei noch am Flughafen festgenommen worden und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Bei der Bemessung der Strafe hat der Senat berücksichtigt, dass der IS zu den radikalsten und gefährlichsten Terrororganisationen weltweit zählt. Die Angeklagte habe die menschenverachtenden und radikal-islamistischen Ansichten des IS mit voller Überzeugung vertreten, so die Vorsitzende des Senats in ihrer heutigen Urteilsbegründung.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte für die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten mit Bewährung plädiert.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

Az.: 2 St 1/26

Moritz Lehmann
Stellvertretender Sprecher der Berliner Strafgerichte