Das Fotografieren und Filmen ist im Gebäude des Kriminalgerichts Moabit – hierzu gehören auch die Anbauten sowie das Gebäude in der Kirchstraße 6 – grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für Smartphones! Medienvertreter können zur aktuellen Berichterstattung eine Drehgenehmigung / Fotografiererlaubnis beantragen. Der Antrag ist per E-Mail nebst Nachweis der journalistischen Tätigkeit (vorzugsweise ein aktueller Presseausweis) an die Pressestelle der Berliner Strafgerichte zu richten. Sie erhalten die Drehgenehmigung / Fotografiererlaubnis von uns anschließend per E-Mail übersandt und können diese dann an der Einlasskontrolle vorzeigen.
Unter bestimmten Bedingungen können Journalistinnen und Journalisten eine Drehgenehmigung / Fotografiererlaubnis auch für ein gesamtes Kalenderjahr beantragen. Voraussetzung ist dabei, dass die Antragstellenden über einen Zeitraum von drei Monaten hinweg mindestens zwei Mal die Woche anlässlich Gerichtsberichtserstattungen im Hause tätig sind. Auch hier erfolgt die Antragstellung per E-Mail über die Pressestelle der Strafgerichte.
Die Drehgenehmigung ist personengebunden. Bei mehrköpfigen Kamerateams reicht es aus, wenn der zuständige Reporter bzw. die zuständige Reporterin eine Drehgenehmigung hat.
Bitte beachten Sie die in der Drehgenehmigung niedergelegten Auflagen! Insbesondere die Mitnahme von Stativen, Tonangeln und ähnlich sperrigen Hilfsmitteln ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet. Darüber hinaus gilt: Live-Schalten aus dem Gebäude sind untersagt.
Aufnahmegeräte mit Mikrofon dürfen unter Vorlage eines Presseausweises in jedem Fall mit eingebracht werden. Für sie ist keine gesonderte Genehmigung einzuholen.
Filmaufnahmen zu kommerziellen Zwecken (z. B. im Rahmen von Dreharbeiten) sind nur außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich. Für sie gelten besondere Bedingungen. Der entsprechende Antrag ist per E-Mail an ZDS-FilmundFoto@ag-tg.berlin.de zu richten.