Hinweise für Journalistinnen und Journalisten

Kontakt / Erreichbarkeit

Die Pressestelle der Berliner Strafgerichte hat ihren Sitz im Gebäude des Kriminalgerichts in der Turmstraße 91 in Moabit, Zimmer A 236a im Altbau. Sie ist in der Regel werktags mindestens von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr besetzt.

Bitte stellen Sie Ihre Anfragen primär per E-Mail, damit wir in der Lage sind, die für eine Beantwortung nötigen Informationen für Sie herauszusuchen. Presseanfragen werden immer so schnell wie möglich beantwortet. Von telefonischen Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen, weil dies die Bearbeitungszeit in der Regel verlängert. Sollten Sie es einmal besonders eilig haben, weisen Sie gerne in Ihrem Anschreiben darauf hin.

Dringende, ohne viel Rechercheaufwand unsererseits zu beantwortende allgemeine Fragen können auch telefonisch gestellt werden. Sie erreichen uns unter den Rufnummern (030) 9014-2285 und -2280.

Presseverteiler und Wochenplan

Journalistinnen und Journalisten können Informationen über die an den Berliner Strafgerichten stattfindenden Verfahren über unseren Presseverteiler beziehen. Bei Interesse an einer Aufnahme in den Presseverteiler richten Sie bitte eine kurze E-Mail nebst Nachweis der journalistischen Tätigkeit (vorzugsweise ein aktueller Presseausweis) an uns.

Mit dem sogenannten Wochenplan unterrichten wir die Medien über die in der kommenden Woche anstehenden Termine in Strafsachen am Kammergericht und am Landgericht Berlin I. Der Wochenplan erscheint donnerstags gegen 11 Uhr und wird über den genannten Presseverteiler per E-Mail verschickt. Verhandlungen vor dem Amtsgericht Tiergarten werden im Wochenplan nur aufgeführt, wenn sie presserelevant oder sonst von herausragender Bedeutung sind. Nicht-öffentliche Strafverfahren gegen Jugendliche werden nicht aufgelistet, Verfahren wegen Steuerhinterziehung nur, sofern Umsatz- und Gewerbesteuern betroffen sind (bei Einkommenssteuern gilt i. d. R. das Steuergeheimnis).

Änderungen zum Wochenplan, Saalverlegungen sowie Terminsaufhebungen werden nachmittäglich per E-Mail über den Presseverteiler mitgeteilt.

Pressemitteilungen und besondere Hinweise zu presserelevanten Verfahren werden ebenfalls per E-Mail über den Presseverteiler verschickt.

Anmeldungen / Akkreditierungen

Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen zu den Hauptverhandlungsterminen unbedingt ratsam sind. Denn kapazitätsbedingt stehen uns in den Verhandlungssälen jeweils leider nur eine begrenzte Anzahl an Presseplätzen zur Verfügung. Durch die Anmeldungen haben wir die Möglichkeit, presserelevante Verfahren ggf. in größere Säle verlegen zu lassen.

Eine Anmeldung zu den einzelnen Hauptverhandlungen ist immer erst ab Bekanntgabe des jeweiligen Termins mit dem Wochenplan möglich – und zwar ausschließlich per E-Mail. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei besonders großem Presseinteresse kann es auch zur Auslosung der Presseplätze kommen. Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung von uns.

Für sogenannte Akkreditierungsverfahren gelten eigene Anmelderegeln. Diese werden jeweils gesondert per Pressemitteilung bekanntgegeben.

Fotografiererlaubnis / Drehgenehmigung

Das Fotografieren und Filmen ist im Gebäude des Kriminalgerichts Moabit – hierzu gehören auch die Anbauten sowie das Gebäude in der Kirchstraße 6 – grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für Smartphones! Medienvertreter können zur aktuellen Berichterstattung eine Drehgenehmigung / Fotografiererlaubnis beantragen. Der Antrag ist per E-Mail nebst Nachweis der journalistischen Tätigkeit (vorzugsweise ein aktueller Presseausweis) an die Pressestelle der Berliner Strafgerichte zu richten. Sie erhalten die Drehgenehmigung / Fotografiererlaubnis von uns anschließend per E-Mail übersandt und können diese dann an der Einlasskontrolle vorzeigen.

Unter bestimmten Bedingungen können Journalistinnen und Journalisten eine Drehgenehmigung / Fotografiererlaubnis auch für ein gesamtes Kalenderjahr beantragen. Voraussetzung ist dabei, dass die Antragstellenden über einen Zeitraum von drei Monaten hinweg mindestens zwei Mal die Woche anlässlich Gerichtsberichtserstattungen im Hause tätig sind. Auch hier erfolgt die Antragstellung per E-Mail über die Pressestelle der Strafgerichte.

Die Drehgenehmigung ist personengebunden. Bei mehrköpfigen Kamerateams reicht es aus, wenn der zuständige Reporter bzw. die zuständige Reporterin eine Drehgenehmigung hat.

Bitte beachten Sie die in der Drehgenehmigung niedergelegten Auflagen! Insbesondere die Mitnahme von Stativen, Tonangeln und ähnlich sperrigen Hilfsmitteln ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet. Darüber hinaus gilt: Live-Schalten aus dem Gebäude sind untersagt.

Aufnahmegeräte mit Mikrofon dürfen unter Vorlage eines Presseausweises in jedem Fall mit eingebracht werden. Für sie ist keine gesonderte Genehmigung einzuholen.

Filmaufnahmen zu kommerziellen Zwecken (z. B. im Rahmen von Dreharbeiten) sind nur außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich. Für sie gelten besondere Bedingungen. Der entsprechende Antrag ist per E-Mail an ZDS-FilmundFoto@ag-tg.berlin.de zu richten.

Einlasskontrollen

Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Sicherheitskontrollen ein.

Informationsangebot für Journalistinnen und Journalisten

In regelmäßigen Abständen bietet die Leiterin der Pressestelle Lisa Jani eine Informationsveranstaltung für Journalistinnen und Journalisten an. Darin geht es um die ordentliche Gerichtsbarkeit in Berlin im Allgemeinen (Was ist das überhaupt?!) und das Kriminalgericht Moabit im Besonderen. Wie unterscheide ich Zivil- und Strafverfahren? Wer sind meine Ansprechpartner in den Pressestellen? Was steht in den Presserichtlinien für die Berliner Justiz – und warum? Wie läuft ein Strafprozess ab? Was ist der Unterschied zwischen einem Beschuldigten und einem Angeklagten? Was der Unterschied zwischen einer Berufung und einer Revision? Was ist eine Nebenklage? Was ein Adhäsionskläger? Wann wird Anklage erhoben, wann wird ein Strafbefehl erlassen – und worin unterscheiden sich diese Verfahrenswege? Welche Regeln gelten rund um einen Strafprozess? Wann und unter welchen Bedingungen dürfen Auftaktbilder angefertigt werden?

Ihr Interesse an einer derartigen Veranstaltung können Sie per E-Mail bekunden.