Gemeinsame Erklärung der Präsidentin des Kammergerichts Dr. Andrea Diekmann und der Generalstaatsanwältin von Berlin Margarete Koppers zum Fall Abdul B. (PM 32/2026)
Pressemitteilung vom 29.07.2026
„Nach dem uns alle zutiefst erschütternden Anschlag auf den CSD am vergangenen Sonnabend wird intensiv darüber diskutiert, ob staatliche Institutionen in der Lage gewesen wären, diese schreckliche Tat zu verhindern.
Im Fokus steht dabei auch eine gerichtliche Entscheidung. Den zugrundeliegenden Sachverhalt haben wir in unserer gemeinsamen Pressemitteilung vom Sonntag ausführlich dargelegt. Das Urteil ist auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtslage ergangen. Wie die Einlegung des Rechtsmittels durch die Generalstaatsanwaltschaft belegt, kann der Lebenssachverhalt aber juristisch durchaus unterschiedlich eingeordnet werden.
Eine solche sachliche Auseinandersetzung erfolgt aus unserer Sicht in der medialen Öffentlichkeit nur in Teilen. Die Kritik ist vielfach pauschal oder von wenig Faktenkenntnis geprägt. Häufig erschöpft sie sich darin, nahezu reflexhaft nach vermeintlich Verantwortlichen zu suchen. Und dies, obwohl die Hintergründe des Anschlags nicht ansatzweise aufgeklärt worden sind. Entgegen vielfacher Behauptungen war der mutmaßliche Täter beispielsweise nicht wegen schwerer Gewaltdelikte vorbestraft.
Gegen diese Form von Kritik verwahren wir uns. Denn eine solch undifferenzierte und nicht die Aufklärung in den Mittelpunkt rückende Bewertung stellt die Unabhängigkeit der Justiz und damit eine Säule des Rechtsstaats infrage.“
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