Amtsgericht Tiergarten verurteilt Angeklagten wegen sog. Cybergroomings zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten (PM 29/2026)

Pressemitteilung vom 15.07.2026

Ein Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten hat heute einen 51-jährigen Mann wegen sog. Cybergroomings zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Nach den Feststellungen des Gerichts – besetzt mit einer Berufsrichterin als Vorsitzender und zwei Schöffen – hat der Angeklagte in den Jahren 2024 und 2025 wiederholt über Messengerdienste Mädchen im Alter zwischen acht und 13 Jahren kontaktiert und sich dabei selbst als 11-jähriger Junge ausgegeben. Durch beharrliches Werben habe er die geschädigten Mädchen dazu gebracht, Nacktbilder zu übersenden. Zum Teil habe er sie auch überredet, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. In einigen Fällen habe er seinerseits (kinder-)pornographisches Material an die Mädchen verschickt.

Bei einer ersten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Berlin im November 2024 seien Tausende Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten beschlagnahmt worden, so die Vorsitzende in ihrer heutigen mündlichen Urteilsbegründung. Allein das sichergestellte kinderpornographische Videomaterial habe eine Gesamtspiellänge von 190 Stunden. Kurz nach den polizeilichen Maßnahmen habe der Angeklagte seine Tätigkeit jedoch wieder aufgenommen und erneut Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen.

Aufgrund der hohen Freiheitsstrafe und der Gefahr von Wiederholungstaten hat das Gericht die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Gegen den Angeklagten werden zudem weitere Ermittlungen geführt.

Der Angeklagte war in der Hauptverhandlung geständig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Berufung oder der Revision angefochten werden.

Az.: 457 Ls 9/26

Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte