Landgericht Berlin I verurteilt 24-Jährigen nach einer tödlichen Messerstecherei im Neuköllner Körnerpark wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe (PM 18/2026)

Pressemitteilung vom 23.04.2026

Die 22. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I – Schwurgerichtskammer – hat heute einen 24-jährigen Afghanen wegen Mordes an einem 28-jährigen Landsmann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte sei am Nachmittag des 22. Juni 2025 im Berliner Bezirk Neukölln gelegenen Körnerpark wegen vorangegangener gegenseitiger Beleidigungen auf dem Internetportal TikTok mit dem Geschädigten in Streit geraten. Im Verlauf der Auseinandersetzung habe der Angeklagte ein Jagdmesser gezogen und den Geschädigten damit bedroht. Der Geschädigte sei daraufhin geflohen. In der Nähe eines im Park gelegenen Brunnens habe der Angeklagte den Geschädigten eingeholt und ihm dort mehrere wuchtige Stiche mit dem Jagdmesser zugefügt. Der Geschädigte sei trotz einer Notoperation noch am selben Abend seinen schweren Verletzungen erlegen.

Zum Motiv des Angeklagten stellte die Kammer fest, dass der Angeklagte aus einem übersteigerten Ehrgefühl heraus gehandelt habe; er habe sich wegen der zuvor in den Sozialen Medien geäußerten Beleidigungen an dem Geschädigten rächen wollen. Die Tat sei ein Akt der Selbstjustiz gewesen, so der Vorsitzende der Kammer in seiner heutigen Urteilsbegründung. Damit sei das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe verwirklicht. Es sei völlig unverständlich, wie gegenseitige Beleidigungen in der digitalen Welt zu einer solchen tödlichen Eskalation führen könnten, so der Vorsitzende weiter.

Der Angeklagte verbleibt in Untersuchungshaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.

Az.: 522 Ks 9/25

Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte

§ 212 StGB – Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) (…)

§ 211 StGB – Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.