Landgericht Berlin I: Berufungskammer verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen gewaltsamen Angriffs auf jüdischen Studenten in Berlin (PM 17/2026)
Pressemitteilung vom 13.04.2026
Eine Berufungskammer des Landgerichts Berlin I hat heute in dem Prozess um einen gewaltsamen Angriff auf einen jüdischen Studenten den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung bestätigt. Die Berufungskammer verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Eine antisemitische Tatmotivation konnte die Berufungskammer nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht feststellen.
Der Angeklagte war im April 2025 in erster Instanz von einem Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hat der Angeklagte am 2. Februar 2024 den Geschädigten vor einer Bar in Berlin-Mitte angegriffen und schwer verletzt. Beide hätten sich aus dem universitären Umfeld gekannt und sich in der Nacht zufällig getroffen. Das Amtsgericht ging von einer antisemitischen Tatmotivation aus (Pressemitteilung Nr. 18/2025 vom 17. April 2025). Der Angeklagte hatte im damaligen Prozess die Gewalttat eingeräumt. Eine antisemitische Tatmotivation hatte er abgestritten.
Die Berufungskammer kam nach insgesamt vier Verhandlungstagen zu dem Ergebnis, dass der Tat kein antisemitisches Motiv zugrunde lag. Die gesamte Beweisaufnahme habe keine Anhaltpunkte dafür ergeben, dass der Angeklagte sich vor der Tat antisemitisch geäußert habe, so die Vorsitzende der Berufungskammer. Eine antisemitische Gesinnung lasse sich nicht feststellen. Vielmehr sei es kurz vor der Tat zu einem Streitgespräch zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten gekommen. Der Gesprächsinhalt habe sich anhand der Zeugenaussagen nicht rekonstruieren lassen. Infolge dieser verbalen Auseinandersetzung habe der kampfsporterfahrene Angeklagte den Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Anschließend habe er den am Boden liegenden Studenten ins Gesicht getreten. Der Geschädigte habe mehrere Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung erlitten.
Die Verletzungsfolgen waren ausschlaggebend für die Höhe der Strafe. Auf eine solche Tat könne nur mit einer unbedingten Freiheitsstrafe reagiert werden, so die Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung. Eine Bewährungsstrafe werde dem Unrecht der Tat nicht gerecht.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Berufungsprozess eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten beantragt. Die Verteidigung hat auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Die Nebenklage hat beantragt, die Berufung zu verwerfen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision (zum Kammergericht) angefochten werden.
Az.: 567 NBs 66/25
Inga Wahlen
Stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte
Pressestelle für den Bereich Zivilrecht
Pressesprecher:
Sebastian Jungnickel
Vorzimmer:
Frau Fronzke
Ausschließlich für Pressesachen:
Tel.: 030/9015-2290
E-Mail
Pressestelle für den Bereich Strafrecht
Pressesprecherin:
Lisa Jani
Vorzimmer:
Frau Gladenick
Frau Naumann
Ausschließlich für Pressesachen:
Tel.: 030/9014-2285
Fax: 030/9014-2477
E-Mail