Kammergericht: Terminhinweis im Verfahren 1 St 4/25 – Prozess gegen einen mutmaßlichen Milizenführer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mordes (PM 14/2026)
Pressemitteilung vom 18.03.2026
Der 1. Strafsenat des Kammergerichts – Staatsschutzsenat – verhandelt ab dem 27. März 2026 gegen einen mittlerweile 41 Jahre alten, in Berlin lebenden syrischen Staatsangehörigen, dem von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen wird, im Jahr 2011 in Syrien als Anführer einer lokalen Gruppe der sogenannten Shabiha-Milizen systematisch und brutal gegen Gegner des damals herrschenden Präsidenten Bashar Al Assad vorgegangen zu sein und damit gegen das Völkerrecht verstoßen zu haben. Bei regimekritischen Demonstrationen habe der Angeklagte mit den ihm unterstellten Kämpfern gezielt Demonstranten angegriffen, brutal misshandelt und sie zumindest zeitweise ihrer Freiheit beraubt. In einigen Fällen habe er die Festgenommenen anschließend in kollusivem Zusammenwirken dem Geheimdienst oder anderen Sicherheitskräften zur weiteren Folterung zugeführt.
Die Anklage geht von insgesamt acht Fällen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß § 7 Völkerstrafgesetzbuch aus, in einem Fall sei tateinheitlich auch der Straftatbestand des Mordes gemäß § 211 Strafgesetzbuch erfüllt. In diesem Fall soll der Angeklagte gemeinsam mit den von ihm befehligten Milizionären einen Demonstranten mit Elektroschockern und Stöcken derartig traktiert haben, dass der Geschädigte in Folge der Misshandlungen einen Herzstillstand erlitten habe und schließlich verstorben sei. Da es dem Angeklagten und seinen Schergen dabei darauf angekommen sei, politische Gegner zum Schweigen zu bringen, hätten sie das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe verwirklicht.
Der Angeklagte wurde am 30. September 2025 in Berlin festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Das Kammergericht hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Berlin mit Beschluss vom 19. Februar 2026 zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess beginnt am 27. März 2026 um 9.15 Uhr im Saal 145a im Gebäude des Kammergerichts in der Elßholzstraße 30-33 in Berlin-Schöneberg. Für das Verfahren sind bislang insgesamt 20 Verhandlungstermine festgesetzt. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit fünf Richterinnen und Richtern einschließlich der Vorsitzenden besetzt sein.
Für die Presse werden an den Verhandlungstagen jeweils Plätze in voraussichtlich genügender Zahl (im Verhältnis zu den Zuhörerplätzen) reserviert. Es wird um Anmeldung per E-Mail an die Pressestelle der Berliner Strafgerichte (pressestelle.strafgerichte@kg.berlin.de) gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter/in beabsichtigt ist.
Die Anmeldefrist beginnt am 19. März 2026 um 11:00 Uhr. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sollte es mehr Anmeldungen als Plätze geben, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Für den Prozess gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen. Hintergrund ist, dass das Verfahren in demselben Verhandlungssaal stattfindet, in dem derzeit die Hauptverhandlung gegen einen ehemaligen BND-Mitarbeiter u.a. wegen Landesverrats geführt wird. Es gelten daher die strengen Sicherheitsanordnungen aus diesem Parallelverfahren. Hinsichtlich der Einzelheiten der dortigen Sicherheitsverfügung wird auf die Pressemitteilung vom 30. November 2023 (Pressemitteilung Nr. 28/2023) Bezug genommen.
Siehe auch die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 19. Januar 2026
Az.: 1 St 4/25
Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte
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Pressestelle für den Bereich Strafrecht
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Lisa Jani
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