Kammergericht verhängt mehrjährige Jugendstrafe gegen Unterstützer des Islamischen Staates (IS) (PM 6/2026)
Pressemitteilung vom 16.01.2026
Der 2. Strafsenat des Kammergerichts – Staatsschutzsenat – hat heute den russischen Staatsangehörigen Akhmad E. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Senats habe der zur Tatzeit 18-Jährige Angeklagte im Jahr 2024 begonnen, sich intensiv mit dem Islam auseinanderzusetzen und in der Folge im Internet zu radikalisieren. Spätestens im Februar 2025 habe der Angeklagte sodann den festen Entschluss gefasst, einen Anschlag in der Bundesrepublik zu verüben. Hierfür habe er sich über das Internet Anleitungen zur chemischen Herstellung von Sprengstoffen beschafft. Seinen Plan habe der Angeklagte wenige Wochen später jedoch wieder aufgegeben, nachdem er festgestellt habe, dass die erforderlichen Komponenten nicht frei verkäuflich seien, so der Vorsitzende des 2. Strafsenats in seiner heutigen Urteilsbegründung.
Darüber hinaus habe der Angeklagte über eine Chatplattform Kontakt mit Mitgliedern des Islamischen Staates (IS) aufgenommen und Propagandamaterial der Terrororganisation in die russische sowie die tschetschenische Sprache übersetzt. Parallel dazu habe der Angeklagte seine Ausreise aus Deutschland vorbereitet, um sich als Kämpfer in Afghanistan dem IS anzuschließen. Zur Finanzierung seines Vorhabens habe der Angeklagte Mobilfunkverträge abgeschlossen und sodann die dadurch erhaltenen Handys an Dritte verkauft, ohne die entsprechenden Vertragsraten gegenüber den Mobilfunkunternehmen zu begleichen. Bei seiner versuchten Ausreise am 20. Februar 2025 wurde der Angeklagte schließlich am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen.
Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch heranwachsend war und der Senat Reifeverzögerungen feststellte, wurde eine Jugendstrafe von drei Jahren verhängt. Der Vorsitzende betonte, es handele sich um schwerwiegende Taten, die von einer hohen Empathielosigkeit sowie einer Verinnerlichung der Ziele des IS zeugten. Neben der Jugendstrafe hat das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 640,- Euro angeordnet. Ferner wurde der Haftbefehl gegen den Angeklagten nach der Urteilsverkündung aufrechterhalten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.
Siehe auch die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 20. August 2025.
Az.: 2 St 6/25
Moritz Lehmann
Stellvertretender Sprecher der Berliner Strafgerichte
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